© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 19/20 / 01. Mai 2020

Meldungen

Hempel-Prozeß: Anwalt reicht Beschwerde ein

Magdeburg. Der Rechtsanwalt Thomas Seifert, der als Nebenkläger im Prozeß um den tödlichen Faustschlag an Marcus Hempel (JF 15/20) den Vater des Opfers vertrat, hat beim Generalstaatsanwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt in Magdeburg eingereicht. Dabei geht es um die nicht erfolgte Altersfeststellung des Täters Sabri. H, der aufgrund des Angriffs auf Hempel im September 2017 kürzlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. H. behauptete im Prozeß, erst 17 Jahre alt zu sein. Deshalb wurde in seinem Fall das Jugendstrafrecht angewandt. Ein Alterstest wurde nie angeordnet. „Es stellt nach meiner Auffassung eine Dienstpflichtverletzung des Oberstaatsanwalts dar, daß er die ihm unterstellten kriminalpolizeilichen Hilfsbeamten nicht angewiesen hat, Kontakt zu Interpol Syrien zwecks Feststellung des Alters von Sabri H. aufzunehmen“, begründet Nebenklage-Vertreter Seifert seine Beschwerde. Auf ein entsprechendes Schreiben von ihm habe der Oberstaatsanwalt zunächst nicht geantwortet. Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg will die Vorwürfe nun prüfen. (ha)





Ethikrat lobt Äußerung von Wolfgang Schäuble

Berlin. Der deutsche Ethikrat hat die Äußerungen von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble über die Einschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus begrüßt. Der CDU-Politiker hatte im Tagesspiegel davor gewarnt, dem Schutz von Leben alles unterzuordnen. „Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muß ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig“, sagte Schäuble. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert im Grundgesetz gebe, dann sei das die Würde des Menschen. Aber sie schließe nicht aus, daß Menschen auch sterben müssen. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, lobte die Aussage: „Der Ethikrat und viele andere haben in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, daß dem Schutz des menschlichen Lebens nicht alles untergeordnet werden darf“, sagte Dabrock dem Handelsblatt. „Wenn der protokollarisch zweite Mann im Staat diese Aussage macht, dann erhält diese auch eine staatstragende Bedeutung.“ Zuspruch erhielt Schäuble auch von der AfD. „Bundestagspräsident Schäuble hat hier absolut recht“, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland. „Wenn die Behandlung einer Krankheit beginnt, mehr Schaden anzurichten als die Krankheit selbst, dann muß diese Behandlung beendet werden. Die Schäden, welche Staat und Gesellschaft durch die Corona-Maßnahmen nehmen, steigen mit jedem Tag weiter dramatisch.“ Die Einschränkungen der Grundrechte müßten schleunigst zurückgenommen werden. (ha)