© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 19/20 / 01. Mai 2020

Meldungen

Bosnien fordert EU-Geld für Abschiebung

SARAJEVO. Der Sicherheitsminister von Bosnien und Herzegowina (BiH), Fahrudin Radoncic, hat angekündigt, bis zu 10.000 illegale Einwanderer abschieben zu wollen. „All diese Migranten kommen aus Ländern, die reicher sind als Bosnien und Herzegowina und müssen abgeschoben werden“, sagte Radoncic laut dem Nachrichtenportal Sarajevo Times. Das Land habe an die 50.000 Arbeitslose und sei daher nicht in der Lage, Migranten, die nach Europa wollten, als „Parkplatz“ zu dienen. „Anstatt uns Geld zu geben, um diese hierzubehalten, sollte die EU uns Geld geben, um sie abzuschieben“, forderte der Minister. Mit dem Direktor des Auswärtigen Amts habe er bereits besprochen, wie die „illegalen Wirtschaftseinwanderer“, die sich auf der Balkanhalbinsel aufhielten, des Landes verwiesen werden könnten. Derweil führt die Kantonspolizei von Una-Sana täglich Aktionen durch, um Migranten und Flüchtlinge in das neu eröffnete Auffanglager Lipa, etwa dreißig Kilometer von Biha? und 15 Kilometer von der Grenze Kroatiens entfernt, zu bringen. Dort leben bereits 320 Menschen, die in Biha? in verlassenen Gebäuden und auf der Straße lebten. Das Auffanglagers bietet Platz für rund 1.000 Menschen. (hr)





Ungarn widerspricht dem EuGH-Staatsanwalt

BUDAPEST. Ungarns Justizministerin Judit Varga hat ein Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Priit Pikamäe, zurückgewiesen. Darin hat der estnische Jurist erklärt, daß die Unterbringung von Asylbewerbern im ungarischen Container-Lager Röszke in der Transitzone an der serbischen Grenze einer Haft gleiche und somit gegen EU-Recht verstoße. Vor diesem Hintergrund betonte Varga, daß Ungarn die in der Transitzone untergebrachten Migranten nicht in „Haft“ halte, da sie jederzeit in Richtung Serbien ausreisen könnten. Pikamaes Standpunkt sei vor allem „diametral entgegengesetzt“ zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2019 im „Fall Ilias und Ahmed gegen Ungarn“, in dem es hieß, die Transitzone sei nicht gleichbedeutend mit einer Inhaftierung, unterstrich Varga. Hintergrund sind die Beschwerden von zwei afghanischen und zwei iranischen Staatsbürgern, denen die Transitzone Röszke in den Jahren 2018 und 2019 als vorübergehende Unterkunft zugewiesen worden war und die sich seither dort aufhalten. Die ungarischen Behörden hatten zuvor die Asylanträge der Beschwerdeführer mit der Begründung abgelehnt, sie seien aus Serbien, einem sicheren Transitland, eingereist. Nachdem Belgrad sich geweigert hatte, sie zurückzunehmen, haben die ungarischen Behörden das Zielland der Rückführung in Iran beziehungsweise Afghanistan geändert. (ctw)