© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 19/20 / 01. Mai 2020

Blick in die Medien
Erfolge gegen Twitter & Co.
Tobias Dahlbrügge

Der juristische Kampf um die Meinungsfreiheit im Netz geht weiter. Gleich zweimal siegten Kläger über Internetkonzerne. 

Fall 1: Der Hamburger Medienfachanwalt Joachim Steinhöfel kegelt die Rechtsvertreter von Facebook vor Gericht reihenweise um. Nun abermals: Das Hamburger Oberlandesgericht untersagte Facebook per einstweiliger Verfügung die weitere Verbreitung willkürlicher Behauptungen zum Nachteil Steinhöfels. Die Richter attestierten Facebook, für die Handlungen des Zuckerberg-Imperiums seien „keine Rechtfertigungsgründe ersichtlich“. Nun muß der intransparente Datenriese zur Abwechslung mal seine eigenen Inhalte löschen.

In zweiten Fall darf sich die Berliner AfD-Fraktion freuen, den Kurznachrichtendienst Twitter vor Gericht geschlagen zu haben. Das Unternehmen hatte den Kanal der Partei 2019 mitten im EU-Wahlkampf ohne Ankündigung oder Begründung gelöscht. Die Richter gaben der AfD-Klage statt und verurteilten das Vorgehen als rechtswidrig. Twitter muß nun die Kosten des Verfahrens tragen. „Dies ist ein erster Erfolg gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, freut sich der Berliner AfD-Sprecher Ronald Gläser und ist sich sicher: „Weitere werden folgen!“

Von Zuständen wie in China, wo Journalisten verschwinden, sind wir noch weit entfernt. 

Unterdessen verkünden die „Reporter ohne Grenzen“ in den Massenmedien, daß die Freiheit der Presse durch die Corona-Einschränkungen weltweit in Gefahr sei, stellen Deutschland dabei aber ein hervorragendes Zeugnis aus (Rang 11 von 180). Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit dieser Klagen erscheint diese Jubelmeldung allerdings einigermaßen grotesk.

Von Zuständen wie im kommunistischen China, wo kritische Medienvertreter einfach spurlos verschwinden, sind wir im Merkeldeutschland zwar weit entfernt, aber der Raum für freie Äußerung und Veröffentlichung kritischer Fragen und Stellungnahmen wird auch hier bedenklich verengt.