© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 20/20 / 08. Mai 2020

Die Kuh schlachten, statt sie zu melken
Vermögensabgabe: Neues Gutachten von Bundestagsjuristen / Eine Besteuerung des Betriebsvermögens wäre desaströs
Thorsten Polleit

Für den Ökonomen Frédéric Bastiat (1801–1850) war der Staat „die große Fiktion, mittelst deren alle Welt leben will auf Kosten von aller Welt“. Wie wahr die Worte des französischen Liberalen auch heute noch sind, zeigt sich in der Corona-Krise. Der politisch diktierte „Lockdown“ führt zur wirtschaftlichen Katastrophe: Immense Gewinn- und Einkommensverluste türmen sich auf, die Steuereinnahmen kollabieren, die staatlichen Transfers erklimmen schwindelerregende Höhen.

Zugriff auf die Vermögenssubstanz

Die Staaten wollen die Wirtschaft „retten“ – doch das Geld dazu haben sie nicht. Die Finanzminister wollen es sich durch Neuverschuldung und von der EZB, die ihre elektronische Notenpresse anwirft, beschaffen. Doch das soll nur als „Zwischenfinanzierung“ dienen. Die Linke will die Kosten der Krise „gerecht“ verteilen: durch „eine einmalige Vermögensabgabe auf alle Vermögen ab zwei Millionen Euro und dann eine Wiedereinführung der regulären Vermögensteuer auf alle Vermögen oberhalb von einer Million Euro“, so Parteichefin Katja Kipping. Die Deutschen kennen das: durch das Lastenausgleichsgesetz (LAG) von 1952 und die sogenannten Solidarkosten im Zuge der deutschen Wiedervereinigung.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben sogar schon die „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ ausgelotet (WD 4-3000-041/20). „Dadurch, daß die Vermögensabgabe im Grundgesetz in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich normiert wurde, ist sie grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig“, heißt es in dem Gutachten des Fachbereichs WD 4 (Haushalt und Finanzen). Einigkeit bestehe unter deutschen Verfassungsrechtlern darin, daß „die Vermögensabgabe die Steuerschuldner nur einmal belasten darf und einmalig sein“ müsse. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe zudem in einem anderen Zusammenhang (Urteil vom 22. Juni 1995/2 BvL 37/91) erwähnt, daß das Grundgesetz „unter besonderen Voraussetzungen“ sogar einen Zugriff auf die Vermögenssubstanz erlaube.

Allerdings seien die bisher erhobenen einmaligen Vermögensabgaben – Wehrbeitrag von 1913, das Reichsnotopfer von 1919 und das LAG – jeweils ein Versuch zur Deckung von Kriegskosten gewesen: „Mit diesen historischen Ereignissen ist die Corona-Krise wohl nicht vergleichbar“, geben die Bundestagsjuristen zu bedenken. Doch bekanntlich macht einen Politiker nichts volkstümlicher, als wenn er „die Reichen“ besteuern will – nach dem Motto: „Die anderen“ sollen zahlen! Daß eine „Reichenbesteuerung“ gerade die nichtbesitzenden Mitglieder der Gesellschaft ganz besonders schädigt, ignorieren aber nicht nur Linken-Politiker.

Durch eine solche Abgabe werden Vermögensteile enteignet und nicht mehr produktiv eingesetzt, also „aufgezehrt“. Das schmälert die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft. Der Anreiz, neue Einkommen zu erwirtschaften, zu sparen und in neue Investitionen anzulegen, wird beschädigt. Wird die Kapitalbildung gehemmt, nehmen die Produktivitätsgewinne ab und die Reallöhne fallen geringer aus als ohne Besteuerung. Leistungsträger wandern aus oder verlegen ihre Firma in andere Regionen, wo die Besteuerung geringer ist. Die Vermögensbesteuerung schlachtet die Kuh, die sie melken will. Und das geht für die breite Masse ebenfalls nach hinten los.

Der Corona-Einbruch trifft vor allem auch den „heimattreuen“ Mittelstand. Viele müssen ihr Eigenkapital aufzehren und sich verschulden, um ihre Firmen über Wasser zu halten. Häufig bleibt ihnen keine andere Möglichkeit, als sich zu verschulden. Der Schuldendienst reduziert aber ihre Fähigkeit, verlorenes Eigenkapital aufzubauen und höhere Löhne zu zahlen. Eine Besteuerung auf das Betriebsvermögen wäre desaströs – egal, ob einmalig zu zahlen oder über mehrere Jahre abzustottern.

Vorübergehend höhere Staatsdefizite zulassen

Aber welche Alternative gäbe es? Eine konsequent auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichtete Wirtschaftspolitik – sprich: die Steuerlast der Firmen und Beschäftigten absenken und dafür vorübergehend höhere Staatsdefizite zulassen. Das muß aber mit einer konsequenten Verkleinerung des Staates und seiner Ausgaben verbunden werden: Personal- und Gehaltskürzungen für alle, die im Staatsdienst stehen, und Privatisierung von bisher staatlich finanzierten Tätigkeiten wie Schulen und Universitäten.

Eine solche Politik brächte eine „Win-Win“-Situation. Sie eröffnet die Möglichkeit, die Einkommen aller zu vergrößern, und dadurch kann die Volkswirtschaft die Krisenkosten auch besser schultern. Das gilt übrigens für alle EU-Länder. Denn die Idee, eine Vermögenssteuer aus Brüssel heraus – quasi von ganz oben – durchdrücken zu wollen, ist nicht völlig ausgeschlossen, denn schon bei der „Euro-Rettung“ wurden EU-Verträge einfach neu „interpretiert“. Die beste Maßnahme wäre aber, den Lockdown so schnell wie möglich zu beenden und zur wirtschaftlichen Normalität zurückzukehren.






Prof. Dr. Thorsten Polleit ist Volkswirtschaftler und Präsident des Mises-Instituts.

 www.misesde.org

Studie „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“:  bundestag.de