© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 22/20 / 22. Mai 2020

Meldungen

Habeck fordert Reform der Fleischproduktion

BERLIN. Grünen-Chef Robert Habeck hat wegen mehrerer Corona-Ausbrüche in deutschen Schlachthöfen eine grundlegende Reform der Fleischproduktion gefordert. Es gebe eine „Massenproduktion von Fleisch zu Dumpingpreisen dank Dumpingbedingungen“, heißt es in einem Sieben-Punkte-Plan, der den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegt. Dieser sehe neben einem Mindestpreis für Tierprodukte ein Verbot von Werkverträgen und mehr staatliche Kontrollen in den Betrieben vor. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Pohl sprach von einem „durchsichtigen Manöver realitätsferner Grünen-Politiker, die einer unkritischen EU-Freizügigkeits- und Globalisierungspolitik stets das Wort geredet haben“. Man wolle dem Verbraucher den Schwarzen Peter zuschieben, kritisierte Pohl. Ursächlich für den Preiskampf in der Fleischbranche sei jedoch „die Gewinnsucht marktbeherrschender Konzerne, die sich in der Ausbeutung sowie den prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen der in der Fleischindustrie beschäftigten Menschen niederschlägt“. (zit/ha)





Fall Gerda K.: Revision gegen Urteil eingelegt

Cottbus. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat Einspruch gegen den Freispruch eines 21jährigen Syrers im Prozeß um die Ermordung der Rentnerin Gerda K. eingelegt. Nun muß sich der Bundesgerichtshof mit dem gewaltsamen Tod der Cottbusserin auseinandersetzen, die im Dezember 2016 von ihrem Bruder tot aufgefunden worden war (JF 29/19). Dabei lag die 82jährige gefesselt und mit einer Plastiktüte über ihrem Kopf auf dem Boden. Bargeld und Wertgegenstände waren aus ihrer Wohnung entwendet worden. Einem zur Tatzeit 17jährigen Syrer, der nebenan wohnte, wurde vorgeworfen, die Rentnerin getötet und beraubt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 21jährigen, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, zehn Jahre Haft wegen Mordes und Raub mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die kriminaltechnischen Untersuchungen aus ihrer Sicht mangelhaft gewesen seien. Die Richter am Cottbusser Landgericht begründeten ihr nun gefälltes Urteil damit, daß es keine Zeugen gegeben habe. Das einzige belastende Indiz seien zwei in der Wohnung der Rentnerin aufgefundene DNA-Spuren des Syrers gewesen. Im Zuge des Mordfalls hatte der Cottbusser Verein „Zukunft Heimat“ mehrfach zu Protesten aufgerufen, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten. (ha)