© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 22/20 / 22. Mai 2020

Meldungen

Orbán gibt Corona-Vollmachten zurück

BUDAPEST. Der ungarische Staatschef Viktor Orbán hat angekündigt, seine Corona-Sondervollmachten bis Ende Mai abzugeben. Damit sei die Kritik widerlegt, er nutze die Krise für einen langfristigen Machtgewinn aus. „Wir geben jedem eine Chance, sich bei Ungarn für die unwahren Anschuldigungen zu entschuldigen“, sagte Orbán laut der ungarischen Nachrichtenagentur MTI am Freitag. Das Parlament hatte Orbán Ende März mit umfassenden Sonderbefugnissen ausgestattet, um in der Corona-Krise schneller handeln zu können. So konnte der Staatschef per Dekret ohne parlamentarische Zustimmung regieren. Weil die Vollmachten nur auf das ungewisse Ende der Pandemie begrenzt waren, hatten Kritiker ihm vorgeworfen, Ungarn in eine Diktatur zu führen. Péter Jakab, Chef der Oppositionspartei Jobbik, bezeichnete Orbáns Sondervollmacht als „Putsch“. Fidesz-Politiker warfen der Opposition hingegen Verrat vor, da ihr die Behinderung der Regierung bei der Bewältigung der Krise wichtiger sei als das Wohl des Volkes. (zit)





EU verklagt Österreich wegen Kinder-Geldregel

BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat Österreich wegen der seit 2019 geltenden Kindergeld-Regelung für EU-Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Die Gesetze seien diskriminierend und verstießen somit gegen EU-Recht, teilte die oberste EU-Behörde am Donnerstag mit. Die damalige österreichische Regierung aus ÖVP und FPÖ hatte 2018 beschlossen, Kindergeldzahlungen an die Lebensunterhaltskosten des Staates anzupassen, in dem das jeweilige Kind lebt. Dadurch erhielten etwa in Österreich arbeitende Ungarn, Rumänen oder Polen weniger Zuwendungen, wenn deren Kinder in ihren Heimatländern leben. Berechnungen zufolge sparte die österreichische Regierung damit rund 100 Millionen Euro. Laut Brüssel widersprechen diese Regeln jedoch EU-Recht. Die Regelung verstoße gegen „die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und ist diskriminierend, da einige mobile EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer, die in Österreich zur Wirtschaft beitragen, niedrigere Leistungen erhalten“. Denn die Indexierung mit niedrigeren Zahlungen gelte demnach beispielsweise nicht für Österreicher, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiteten und deren Kinder mit ihnen dort lebten, obwohl ihre Situation vergleichbar mit Arbeitern aus den genannten Ländern sei. Österreichs Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) verteidigte die Regelung. „Für uns bleibt es aufgrund der unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in der EU weiterhin eine Frage der Gerechtigkeit“, sagte die ÖVP-Politikerin am Donnerstag. (ls)