© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 24/20 / 05. Juni 2020

Meldungen

Kissler verstärkt das Berliner Büro der NZZ

Berlin. Der bisherige Ressortleiter Kultur beim Politmagazin Cicero, Alexander Kissler, wechselt ins Berliner Büro der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ). In seiner neuen Funktion soll Kissler ab August aus der Bundeshauptstadt berichten. „Ich freue mich sehr, daß wir Alexander Kissler für die NZZ gewinnen konnten. Er ist eine der interessantesten Stimmen im deutschsprachigen Journalismus und eine Bereicherung für unser Büro, sagte Marc Felix Serrao, Leiter des Berliner NZZ-Büros. (ha)





Tichy erzielt Sieg gegen Correctiv

KARLSRUHE. Tichys Einblick (TE) hat im Streit über eine sogenannte Faktenprüfung auf Facebook (JF 51/19) vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Prozeß gegen die Recherchegruppe „Correctiv“ gewonnen. Die „Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht mißverständlich sein“, urteilten die Richter des 6. Zivilsenats am Mittwoch vergangener Woche. Damit widerrief das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim, das „Correctiv“ zuvor recht gegeben hatte. TE hatte im September vergangenen Jahres über einen offenen Brief an UN-Generalsekretär António Guterres geschrieben. In dem Schreiben betonten die Unterzeichner, es gebe keinen Klimanotstand. „Correctiv“, das im Auftrag von Facebook Inhalte auf seine Fakten überprüft, stufte den Eintrag als „teils falsch“ ein, wodurch Nutzern des sozialen Netzwerks ein entsprechender Hinweis angezeigt und die Sichtbarkeit eingeschränkt wurde. TE klagte dagegen mit der Begründung, daß es sich dabei nicht um einen Faktencheck, sondern um eine Wertung handle und die Arbeit des Recherchenetzwerks als Akteur mit Sonderstatus auf Facebook unlauteren Wettbewerb darstelle. Das Oberlandesgericht gab nun dem Eilantrag auf Unterlassung recht. „Entscheidend war dabei, daß die konkrete Ausgestaltung des Prüfeintrags für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer nach Auffassung des Senats mißverständlich war“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. So habe sich die Kritik von „Correctiv“ weit überwiegend auf den offenen Brief bezogen, nicht jedoch auf die Berichterstattung des Magazins. Dies sei aber durch den „teils falsch“-Hinweis auf Facebook für die Nutzer nicht klar ersichtlich gewesen. (ls)