© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 27/20 / 26. Juni 2020

AfD und Verfassungsschutz
Schicksalsjahr der Partei
Dieter Stein

Wie sehr der Verfassungsschutz im politischen Kampf instrumentalisiert wird, war erneut Anfang der Woche zu beobachten: Eigentlich sollte am Dienstag der Bundesinnenminister den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 vorstellen. Doch wurde der Termin nur Stunden vorher abgesagt – vielleicht fürchtete Seehofer, es werde mehr über seine vollmundig angekündigte Strafanzeige gegen eine linksradikale taz-Kolumnistin diskutiert als über die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes. Außerdem wurde publik, das Innenministerium hätte die AfD (im Zusammenhang mit dem Verdachtsfall „Flügel“ und „Junge Alternative“) ursprünglich aus dem Bericht draußen lassen wollen, die Verfassungsschutzbehörde habe sich nun aber durchgesetzt mit der entlarvenden Begründung, daß eine Nichterwähnung sonst auf „Unverständnis bei Politik, Medien und Öffentlichkeit stoßen“ würde. 

In Thüringen und Brandenburg, deren Landesverbände von den „Flügel“-Exponenten Björn Höcke und Andreas Kalbitz dominiert werden, ist die AfD inzwischen Beobachtungsobjekt mit allen politischen Folgen. Hier sollen bereits die ersten Soldaten und Polizisten beurlaubt worden sein und beginnt der Exodus von Beamten aus der Partei. 

Es sieht ganz danach aus, als ob sich in diesem Jahr das Schicksal der AfD entscheidet. Dabei steht im Zentrum, ob es ihr gelingt, das über eine schiefe Ebene abwärts rutschende Projekt wieder ins Lot zu bringen. Eine AfD, die sich weiter mutwillig in eine Lage manövriert, in der sie bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet und mit dem Gütesiegel des Staates als rechtsextrem versehen werden kann, ist am Ende.

Wie das Durchgreifen des Bundesvorstandes im Fall Kalbitz zeigt, hat eine relevante Mehrheit dies inzwischen begriffen. Der Kurs wurde soeben auf dem kleinen Parteitag, dem Konvent, bestätigt. Die Verantwortlichen der AfD stehen aber in einem gefährlichen Zweifrontenkrieg: Auf der einen Seite eine unverändert überwiegend feindselige Öffentlichkeit und politisch zwielichtig arbeitende Innenministerien, auf der anderen Seite radikale Kräfte, die im Zuge der einsetzenden Beobachtung vom Aderlaß der Gemäßigten, der beruflich im Leben stehenden, der Beamten profitieren, weil sich dann die Mehrheiten zu ihren Gunsten neigen.

Kalbitz errang jetzt vor dem Landgericht Berlin einen Teilerfolg, indem er seine Mitgliedsrechte zurückerhielt und die endgültige Entscheidung über seine Entfernung aus der Partei an das AfD-Bundesschiedsgericht verwiesen wurde. Von dessen Urteil hängt nun ab, ob die Partei noch einmal die Kurve kriegen kann. Die destruktive Energie derjenigen, die wissen, daß sie verbrannte Lebenläufe haben und die beim Eintritt die Partei nicht mit offenen Karten spielen, ist gewaltig. Sie zumindest haben nichts mehr zu verlieren.