© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 27/20 / 26. Juni 2020

Meldungen

Länderchefs beschließen  GEZ-Erhöhung

BERLIN. Die Ministerpräsidenten der Länder haben den Weg für die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags frei gemacht. Der dafür notwendige Staatsvertrag wurde am Mittwoch vergangener Woche von den Regierungschefs unterschrieben. Er sieht einen Anstieg der Rundfunkgebühren von derzeit 17,50 Euro pro Monat um 86 Cent auf 18,36 Euro vor. Allerdings müssen hierfür noch sämtliche Länderparlamente zustimmen. Ist dies der Fall, kann die Erhöhung 2021 in Kraft treten. Es gibt jedoch auch Widerstand gegen die steigenden Gebühren. Die AfD fordert sogar eine Aussetzung der Gebühren. In Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es zudem bislang noch keine sicheren Mehrheiten für die Erhöhung. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) wies in einer Protokollnotiz zu seiner Unterschrift nochmals auf die Enthaltung seines Bundesland im März hin. „Diese Unterschrift“ diene laut der Notiz nur dazu, „die den sechzehn Länderparlamenten obliegende Entscheidung zu ermöglichen“. (krk/gb)





Facebook-Sperre gegen „Ein Prozent“ bestätigt

Dresden. Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, daß soziale Netzwerke von ihnen als „Haßorganisationen“ eingestufte Vereine ausschließen dürfen. Die Richter wiesen damit die Berufung (JF 52/19) der patriotischen Initiative „Ein Prozent“ zurück, deren Profile auf Facebook und Instagram vergangenes Jahr kurz vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen gelöscht und dauerhaft gesperrt wurden. Die Richter begründeten ihr Urteil unter anderem damit, daß Ein Prozent „eine andere Haßorganisation, nämlich die sogenannte Identitäre Bewegung, unterstützt habe“. Dem Urteil zufolge „steht es sozialen Netzwerken grundsätzlich frei, in ihren Nutzungsbedingungen den Ausschluß von ‘Haßorganisationen’ sowie von deren Unterstützern vorzusehen“. Ein Prozent kritisierte die Entscheidung als „einen Meilenstein der Niedertracht, mit der ‘unser Rechtsstaat’ im Namen und in Auftrag der Politik die Grundrechte und die Meinungsfreiheit in Deutschland beschneidet – oder gleich ganz zensiert“.  Sie erlaube zudem „einem US-Monopolisten zu definieren, wer in Deutschland als ‘Haßorganisation’ zu gelten hat“. (gb)