© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 28/20 / 03. Juli 2020

Meldungen

Kommando Spezialkräfte verliert Autonomie

BERLIN. Das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr soll teilweise aufgelöst werden. Hintergrund sind mehrere rechtsextremistische Verdachtsfälle. Der verbliebene Rest der Spezialkräfte werde drastisch reformiert und stehe bis zum Herbst unter verschärfter Beobachtung, berichtete die FAZ. Einer gänzlichen Auflösung erteilte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) am Dienstag eine Absage. „Wir brauchen auf jeden Fall Spezialkräfte“, sagte sie. Aber man müsse in besonderer Art und Weise Vertrauen in eine solche geheim operierende Truppe haben. Und deswegen sei es an dieser Stelle noch wichtiger als anderswo, gegen Extremismus vorzugehen. Laut dem Bericht soll die 2. Kompanie des Kommandos (von insgesamt vier Kompanien) ganz aufgelöst werden. Das betrifft rund 70 Soldaten, also ein Viertel der aktiven Kämpfer des Verbandes. Auch die Ausbildung soll sich verändern. Künftig werde hierfür die Infanterieschule des Heeres zuständig sein. Das KSK verliert damit seine Ausbildungs-Autonomie. Überwacht werde der Reformprozeß nicht von einem Heeres-Mann, sondern von einem Beauftragten der Marine, der der Koordinierungsstelle für extremistische Verdachtsfälle zuarbeite. Ende Oktober soll eine erste Bilanz gezogen werden. Erst am Montag hatte der Präsident des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Christof Gramm, von einer „neuen Dimension“ des Rechtsextremismus in der Bundeswehr gesprochen. (ha)





Paßentzug bei Clan-Mitgliedern strittig

BERLIN. Das Bundesinnenministerium hält den Paßentzug bei kriminellen Clan-Mitgliedern für verfassungsrechtlich bedenklich und nach Völker- und Europarecht für unzulässig. „Wegen des Rechtscharakters der Staatsangehörigkeit als höchstes und bedeutendstes Statusrecht, das der deutsche Staat verleihen kann, eignet sich ein Verlusttatbestand nicht als Instrument zur Sanktionierung von Straftaten“, zitierte die Welt am Sonntag aus einem Schreiben des Ministeriums. Anders als beim Paßentzug für Terroristen, die im Ausland kämpfen, sei Clankriminalität kein hinreichend schweres Verbrechen, das so eine Maßnahme rechtfertige. Denn Terrorkämpfer stellten sich derart gegen die grundlegenden Werte der Bundesrepublik, daß der Entzug der Staatsbürgerschaft angemessen sei. „Eine vergleichbare Rechtfertigungssituation besteht bei der Mitwirkung an Clankriminalität nicht, zumal auch – anders als bei den islamistischen Terrorkämpfern – kein Auslandsbezug gegeben ist, sondern es um reine Inlandstaten allgemeiner Kriminalität – wenn auch mit einem beachtlichen Schweregehalt – geht“, heißt es. Auch bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft könne der Paß nicht entzogen werden. Das verstoße gegen das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, das Deutschland am 6. November 1997 unterzeichnet hatte. (ag)