© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 32/20 / 31. Juli 2020

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EZB-Urteil: Gauweiler verlangt Dokumente

KARLSRUHE. Der ehemalige CSU-Vizeparteivorsitzende Peter Gauweiler hat der Bundesregierung im Fall der EZB-Anleihekäufe ein Ultimatum gestellt. In einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) forderte er Einsicht in bislang verschlossen gehaltene Dokumente. Er kündigte an, „daß es mit einiger Wahrscheinlichkeit zu einem Antrag auf Erlaß einer Vollstreckungsanordnung kommen wird“, berichtete die Süddeutsche Zeitung am Montag. Stimmten die Richter des Bundesverfassungsgerichts diesem Antrag zu, dürfte die Bundesbank vom 6. August 2020 an nicht mehr an dem Anleihekaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) teilnehmen. Das könnte den Euro gefährden, denn ein Ausscheiden Deutschlands als stärkste Volkswirtschaft mit dem besten Rating wäre ein klarer Verstoß gegen die Regeln des Eurosystems. Vollstreckt würde dann das Urteil in der Klage Gauweilers gegen das PSPP-Anleihekaufprogramm der EZB. Die Richter hatten dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten im Mai 2020 teilweise recht gegeben und von der Bundesregierung sowie vom Bundestag gefordert, die Nebenwirkungen des PSPP-Programms binnen drei Monaten, das heißt bis zum 5. August 2020, zu prüfen (JF 20/20). Die Frist läuft bald ab. Daher forderte Gauweiler von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), „bis spätestens 31. Juli 2020“ Kenntnis der Dokumente zu erhalten. Regierung und Bundestag waren zwischenzeitlich anhand von sieben Dokumenten der EZB zu dem Ergebnis gekommen, daß die Auflagen des Gerichts erfüllt seien. Doch drei der Dokumente konnte Gauweiler bisher nicht einsehen, weil diese als vertraulich eingestuft sind. Aus der Analyse der ihm bislang bekannten Dokumente sei eine Verhältnismäßigigkeitsprüfung der EZB nicht erkennbar. (mp)

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Zahl der Familien in Deutschland sinkt stark 

BERLIN. Die Zahl der Familien in Deutschland ist seit 1999 auf 8,2 Millionen gesunken. Damit habe es im vergangenen Jahr 1,1 Millionen Haushalte mit minderjährigen Kindern weniger gegeben als vor 20 Jahren, teilte das Statistische Bundesamt am Donnerstag mit. Im vergangenen Jahr lebten 29,7 Millionen Menschen in Familien. Dazu zählten Eltern, volljährige Geschwister und der minderjährige Nachwuchs. Bei 1,5 Millionen Haushalten, rund einem Fünftel aller Familien, war ein Elternteil alleinerziehend. Demgegenüber gab es 6,7 Millionen Paare mit minderjährigen Kindern, davon waren 5,7 Millionen verheiratet. Die Zahl der Eheleute ist seit 1999 um 22 Prozent gesunken. Unverheiratete Paare gebe es hingegen 77 Prozent mehr. Auch der Anteil der Alleinerziehenden sei um neun Prozent gestiegen. (zit)