© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 33/20 / 07. August 2020

Der Flaneur
Überholen nur mit Abstand
Paul Leonhard

Es ist eng auf den knapp drei Meter Wegesbreite neben der Straße. Der Verkehr rauscht an mir vorbei. Wohl fühle ich mich nicht. Aus Sicht der Überholenden bin ich gewiß ein sich viel zu langsam fortbewegenden Hindernis, auch wenn ich schon ganz rechts am Geländer gehe. 

Ich höre ein rhythmisches Quietschen, das sich von hinten nähert, dann das dumpfe Rutschen eines auf Tempo gebrachten Mountainbikes, schließlich mehrstimmiges Fluchen. Es gilt nicht mir, sondern dem Beinahezusammenstoß zwischen dem Mountainbiker, einem Liegefahrrad und einer Rennradfahrerin.

Zu den Fußgängern und Radfahrern gesellen sich Skater, Kinderwagenschieber und Hunde.

Zum Glück müssen ein paar Meter weiter alle das Tempo drosseln, denn den Eiswaffeln können die wenigsten widerstehen: ein Pulk aus Fußgänger wie mir, Skatern, Rollerbladefahrern, Kinderwagenschiebern und Hundeführern. Ganze Großfamilien schieben hier ihre Fahrräder jeglicher Größe und lecken entschleunigt und gut gelaunt an der Eiscreme, die aus der Waffel herauslugt. Pärchen sitzen an der Uferböschung und schauen auf das angrenzende träge nach Norden fließende Wasser. Hinter mir japst es zum Gotterbarmen. Ein ältlicher Mann schnauft im müden Laufschritt an mir vorbei. Ihn überholt ein anderer Jogger, der lässig einen dreirädrigen Kinderwagen vor sich herschiebt und gleichzeitig noch seine Frau, die hinter ihm auf einem Fahrrad folgt, wasserfallartig zuschwatzt. 

Ein lautes Klingeln. Rasch nehme ich wieder Tuchfühlung mit dem Geländer auf. Ein muskelbepackter, braungebrannter Mann mit Sonnenbrille zieht auf einem Klappfahrrad an mir vorbei. Immerhin bedankt er sich für mein Ausweichen. Trotzdem, das Flanieren entlang des Flusses macht auf dieser Rennstrecke keinen Spaß. Mein Blick fällt auf ein gelbes Schild mit schwarzer Schrift: „Fußgänger und Radfahrer nehmt Rücksicht aufeinander“. Zu wenig, denke ich, ein neues Gesetz muß her: Fußgänger müssen mit mindestens zwei Meter Abstand überholt werden.