© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 35/20 / 21. August 2020

Meldungen

Jens Spahn will Karneval ausfallen lassen 

Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die Karnevalsaison 2020/21 aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen zu lassen. „Ich weiß, wie wichtig Karneval für viele Millionen Deutsche ist. Aber: Ich kann mir Karneval in diesem Winter, mitten in der Pandemie, schlicht nicht vorstellen. Das ist bitter, aber so ist es“, sagte der CDU-Politiker laut der Rheinischen Post bei einer Telefonschalt-Konferenz des Gesundheitsausschusses des Bundestags. Der Bund Deutscher Karneval (BDK) kritisierte die Pläne Spahns. „Wir sind sehr überrascht über solche Pauschalaussagen“, sagte der Präsident Klaus-Ludwig Fess. Bislang sei über eine mögliche Absage mit keinem Karnevalsverband gesprochen worden. „Für die Hochburgen wäre das ein wirtschaftliches Desaster.“ Die neue Karnevalssession beginnt am 11. November. Zuvor hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgeschlossen, Lockerungen bei Großveranstaltungen zuzulassen. Wegen der ansteigenden Zahlen von Corona-Infektionen dürfe es keine weiteren Lockerungen geben, sagte sie auf der ersten virtuellen CDU-Präsidiumssitzung nach der Sommerpause. Dies gelte auch für Fußballspiele. (ha)





Beschwerde gegen Paritätsurteil eingelegt

Karlsruhe. Der Streit um eine Frauenquote in deutschen Landesparlamenten geht in die nächste Runde. 13 Thüringer haben am Montag abend Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Paritätsurteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes eingelegt. Prominentestes Mitglied der Gruppe ist der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, der aus der Landeshauptstadt Erfurt stammt. Das Gericht in Karlsruhe prüft nun das weitere Vorgehen. Im Juli hatten die Thüringer Verfassungsrichter eine Regel im Landeswahlgesetz gekippt, wonach Parteien ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Die AfD hatte in Weimar gegen den Paritätszwang geklagt – und gewonnen. Durch den Zwang, Kandidatenlisten paritätisch zu besetzen, werde die Freiheit der Parteien bei der Personalauswahl beeinträchtigt, urteilten die Richter. Das Urteil aus Thüringen war das erste dieser Art in Deutschland. Wegen der damit verbundenen Signalwirkung wollen SPD-Politiker Schneider und seine Mitstreiter den Richterspruch nun vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. (ha)