© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 36/20 / 28. August 2020

Naziblumen im Staudengarten
Der Fall Emil Nolde – ultimative Enthüllungen

Durchgängig hämisch, im Jargon antideutscher Eigentlichkeit, befassen sich die Berliner Kunstprofessorin Charlotte Klonk und der FAZ-Kulturredakteur Patrick Bahners noch einmal mit dem „Fall Emil Nolde“ (Merkur, 7/2020). Des Malers lange im Kanzleramt hängende Gemälde „Blumengarten“ (1915) und „Brecher“ (1936), die die routinierte Opportunistin Angela Merkel im April 2019 über Nacht aus ihrem Büro entfernen ließ, kurz bevor eine Berliner Ausstellung nochmals sattsam Bekanntes zur Biographie des „völkischen und antisemitischen“ Künstlers im Detail präsentierte. Trotzdem, obwohl damit der „Nachkriegsmythos“ von Nolde, dem „entarteten“, vom NS-Regime mit Malverbot belegten, daher nach 1945 zu den Widerständigen gezählten „inneren Emigranten“ hinreichend demontiert sein müßte, wittern Klonk und Bahners Gefahr. Die Aktien des Malers könnten womöglich wieder steigen, wenn sich das Diktum des „Wehrmachtveteranen“, Nolde-Bewunderers und Merkel-Vorgängers Helmut Schmidt (1918–2015) durchsetzte, wonach dessen NS-Begeisterung gegenüber seiner Kunst „ganz unwichtig“ sei. Dem wollen die Autoren nicht länger moralinsauer, sondern kunsthistorisch vorbauen. Staudengärten, Noldes Lieblingsmotive, seien „Kernstück der Gartenreformbewegung um 1900“ gewesen. Der „rassistische“ Gartenarchitekt Willy Lange habe für den „deutschen Charakter“ dieser Anlagen geworben, aus denen er „fremde Pflanzen“ verbannte. „Gut möglich“, daß Lange, der 1930 in die NSDAP eintrat, den Hobbygärtner Nolde beeinflußte, womit der ultimative Beweis gegen seine künstlerische Qualität erbracht sein dürfte. (wm)

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