© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 38/20 / 11. September 2020

Straßburger Menschenrechtsurteile zur Religionsfreiheit
Noch zu europäisch-säkular
(dg)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 eingerichtet und hat die Aufgabe, zu prüfen, ob die 47 Staaten des Europarats die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzen. Seit seinem Bestehen ist er dieser Aufgabe in 21.651 Urteilen nachgekommen. Der katholische Münchner Kirchenrechtler Burkhard Josef Berkmann feiert den Gerichtshof daher als „Wächter über die Menschenrechte in Europa“ (Münchener Theologische Zeitschrift, 71/2020). Ungeachtet der jüngsten Kritik des französischen Juristen Grégor Puppinck, für den erwiesen ist, daß ein Teil der Richterschaft des Straßburger Glaspalasts zum Netzwerk des US-Milliardärs George Soros gehört. Daher wurden die „Menschenrechts“-Urteile, die etwa Italien, Österreich und Polen zwangen, homosexuelle Ehen und Abtreibungen zu legalisieren, zu Türöffnern für Soros’ „One World“-Ideologie (Cato, 3/2020). Berkmann findet indes an der Urteilspraxis nur auszusetzen, daß sie in Fragen religiöser Toleranz noch zu europäisch-säkular und zudem „lutherisch privilegiert“ sei. Denn religiöse Normen hätten in Straßburg eher Chancen auf Toleranz, sofern sie sich auf innerliche, geistige Religionsausübung beschränkten. Äußere Formen, wie sie islamische Religionsausübung prägten, stießen bisher auf geringere Bereitschaft richterlicher Duldung im Namen der Menschrechte. 


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