© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 40/20 / 25. September 2020

Bremen verbietet öffentliches Zeigen von Reichsfahne
Im Zeichen der Zeit
Günter Bertram

Der Bremer Innensenator hat mit seinem Erlaß ein Monstrum in die Welt gesetzt, dessen rechtliche Absurdität nur vom Verfolgungseifer derer übertroffen wird, denen er nach dem Munde redet. Dabei muß ihm klar gewesen sein, daß der Gesetzgeber die öffentliche Verbreitung nazistischer Kennzeichen und Propagandamittel (zumal des Hakenkreuzes) längst bei Strafe verboten hat (§§ 86 f StGB). Doch das reicht für links-grüne Aktionsbündnisse und Gesinnungskohorten nicht. Der öffentliche Raum soll allein ihnen gehören. Wer zum Beispiel eine Reichskriegsflagge oder Reichsfahne in der Öffentlichkeit zeigt, dem drohen als Eigentümer künftig bis zu 1.000 Euro Bußgeld.

Daß es für all dies keine gesetzliche Grundlage gibt, ist dem Senator klar; sein Erlaß richtet sich auch nicht an die Bürger des Stadtstaates, sondern ist eine innerbehördliche Weisung an die Polizei, die angebliche Gesetzeslücke durch rot-grüne Auslegung der polizeilichen Generalklausel (Gefahr für die öffentliche Ordnung)  zu schließen. Der Bremer Versuch, linke Befindlichkeit über Gesetz, Verfassung und Rechtsprechung zu setzen, ist so offensichtlich illegal, daß sein Hintersinn darin liegen dürfte, das Scheitern des Abenteuers demnächst den Gerichten und deren Unfähigkeit anzulasten, die Zeichen der Zeit zu erkennen.






Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg.