© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/20 / 16. Oktober 2020

Bedingt abwehrbereit
Verfassungsschutz: Ist die AfD ausreichend gegen eine drohende Beobachtung gewappnet?
Dieter Stein / Christian Vollradt

Er beobachte in der AfD einen Trend zur „Radikalisierung“, tat Deutschlands oberster Verfassungsschützer vergangene Woche via Tagesspiegel-Interview besorgt der Öffentlichkeit kund. Als Grund nannte Thomas Haldenwang seine Wahrnehmung, daß sich viele Anhänger des offiziell aufgelösten „Flügels“ weiterhin gut vernetzten und bei parteiinternen Wahlen „in Schlüsselpositionen“ gelangten. „Der Einfluß des ‘Flügels’ wird größer“, ist der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) überzeugt, auch wenn einem der führenden Köpfe des Zusammenschlusses, Brandenburgs früherem Landes- und Fraktionschef Andreas Kalbitz, kürzlich die AfD-Mitgliedschaft aberkannt wurde. 

Zwar nicht im Widerspruch, aber doch in einem gewissen Kontrast dazu steht Haldenwangs Aussage wenige Tage zuvor im Innenausschuß des Bundestags: Dort hatte der Chef des Nachrichtendiensts vor den Parlamentariern über das Gutachten zum Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden (JF 42/20) referiert. Als sich die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke nach AfD-Mitgliedern bei der Polizei erkundigte, stellte Haldenwang fest, die AfD sei keine rechtsextreme Partei. Bereits einen Tag zuvor hatte er bei der Vorstellung des Berichts mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) auf ähnliche Journalistenfragen betont, die reine Zugehörigkeit zu einer (nicht-verbotenen) Partei spiele für seine Behörde zunächst einmal keine Rolle. Maßstab sei allein die freiheitliche demokratische Grundordnung. Daß die Einschätzungen der AfD durch die Verfassungsschützer nicht einheitlich sind, zeigt auch der Blick auf die einzelnen Bundesländer; ein – wie so oft – föderalistischer Flickenteppich. Am weitestgehenden sind Thüringen und Brandenburg, dort wird jeweils der gesamte Landesverband beobachtet. In Sachsen und Sachsen-Anhalt werden – derzeit – nur einzelne Parteimitglieder, darunter auch Parlamentarier, vom jeweiligen Landesamt als rechtsextrem eingeschätzt und entsprechend beobachtet. Im Saarland ist die AfD bisher auch nicht in Teilen ein Fall für den Verfassungsschutz – immer vorbehaltlich der Tatsache, daß das BfV den ehemaligen „Flügel“ bundesweit seit diesem Frühjahr als Beobachtungsfall einstuft.

Entsprchend verfahren die meisten Bundesländer. Auch dann, wenn es sich, wie beispielsweise in Hamburg, laut offiziellen Angaben nur um etwa zehn Personen handelt, die dem einstigen „Flügel“ zugeordnet werden. Manche Landesämter beobachten auch die Parteinachwuchsorganisation Junge Alternative. Zuerst waren Bremen und Niedersachsen so verfahren; ähnlich handhaben es auch beispielsweise Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Berlin. Auch der Verfassungsschutzbericht in Rheinland-Pfalz rechnet „rund 70 Mitglieder des Jugendverbandes Junge Alternative und der mittlerweile offiziell aufgelösten innerparteilichen Gruppierung ‘Der Flügel’ dem rechtsextremistischen Spektrum zu“. Allerdings werden keine Personen namentlich erwähnt. In Nordrhein-Westfalen widmet sich der Bericht auf drei Seiten dem „Flügel“.  

Wie aber stellt sich die Partei dem entgegen? Wird juristisch „aus allen Rohren gefeuert“, um sich gegen eine die AfD in der Öffentlichkeit herabsetzende Stigmatisierung zu wehren? Daß der Verfassungsschutz parteipolitisch instrumentalisiert werde, ist in der AfD Konsens. Doch drängt sich derzeit nicht der Eindruck auf, als habe das Thema Priorität in den Führungsgremien der verschiedenen Ebenen und als folge man einer einheitlichen, zentral gesteuerten Abwehrstrategie. 

Vor einem Jahr hatte der Freiburger Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek in einem Gutachten der AfD geraten, zum einen ihre Mitglieder und Funktionäre über anstößige Formulierungen aufzuklären und dafür zu sorgen, daß solche vermieden werden; zum anderen, gerichtlich offensiv gegen falsche Bewertungen des Verfassungschutzes vorzugehen. So sei etwa die Berufung auf einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ nicht verfassungsfeindlich. Entsprechend hatte der Bundesvorstand im Januar dieses Jahres auch in seinen beiden Klageschriften gegen das BfV wegen der Einstufung von „Flügel“ und JA argumentiert.

Diese „doppelte Strategie“ verfolge man weiter, sagte Parteichef Jörg Meuthen der JUNGEN FREIHEIT: „Erstens rechtlich mit Klagen gegen den Verfassungsschutz vorgehen, zweitens dem Verfassungsschutz keine Anhaltspunkte liefern.“ Gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorzugehen habe „eine sehr hohe Priorität“, so Meuthen. „Es ist eine entscheidende Überlebensfrage für die Partei. Denn andernfalls droht erstens ein Verlust von Mitgliedern, zweitens von Wählern, drittens von Mitarbeitern in den Fraktionen.“

Auch Roland Hartwig, der im vergangenen Jahr mit der Leitung der fünfköpfigen „Arbeitsgruppe Verfassungsschutz“ der AfD betraut wurde, bekräftigt, man wehre sich „entschlossen und mit Vehemenz gegen eine Beobachtung durch den Verfassungssschutz.“ Das Konzept sei von  drei Säulen getragen, nämlich neben der juristischen Verteidigung und der Schulung der Mitglieder auch noch durch eine Öffentlichkeitsarbeit, „mit der über die politisch ausgerichtete, teilweise diffamierende Arbeit des Verfassungsschutzes aufgeklärt werden soll“, so Hartwig gegenüber der JF. 

„Entscheidend ist das eigene Handeln“

Doch wie sieht es mit der Zusammenführung der juristischen Kompetenz, mit einem gemeinsamen, koordinierten Vorgehen aus? „Das können die Landesverbände eigenständig entscheiden“, betont Hartwig. „Da wir uns auf Bundesebene gerichtlich gegen die Beobachtung von Teilen der Partei zur Wehr setzen, können sie insoweit den Ausgang dieser Verfahren abwarten, auch um zusätzliche Kosten auf Landesebene zu vermeiden. Sie sollten aber auf jeden Fall dann tätig werden, wenn ganze Landesverbände der AfD beobachtet werden.“ Dies betrifft aktuell also Brandenburg und Thüringen. In Potsdam hieß es im Juni, man prüfe das juristische Vorgehen gegen die Beobachtung. Thüringens AfD hatte im November 2019 bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar gegen ihre Einstufung als „Prüffall“ erhoben. 

In allen Fällen, so Jurist Hartwig, sollten sich die Landesverbände „eng mit der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe Verfassungsschutz abstimmen, um ein konsistentes Vorgehen sicherzustellen“. Auch der Co-Vorsitzende der AfD, Tino Chrupalla, betont gegenüber der JF, die Bundespartei unterstütze die Landesverbände in ihrem Vorgehen gegen den Verfassungsschutz. „Etwa einmal im Monat informiert die Arbeitsgruppe VS den Bundesvorstand“, ergänzt er. Allerdings ist es ein offenes Geheimnis in der AfD, daß im Zuge der „Affäre Kalbitz“ das Verhältnis zwischen der Mehrheit des Bundesvorstands und Arbeitsgruppenleiter Hartwig gelinde gesagt abgekühlt ist, nachdem er sich in der juristischen Auseinandersetzung auf die Seite des ausgeschlossenen Brandenburgers gestellt hatte. 

Mancher juristische Experte nimmt kopfschüttelnd zur Kennntis, daß die Verfahren nicht vom Bundesverband gebündelt und von einer Kanzlei übernommen werden. Allein schon, um zu verhindern, daß Anwälte, die in diesen Belangen unerfahrener sind, die juristische Verteidigungslinie schwächen. In so einer für die Partei existentiellen Frage dürften keine Kosten gescheut werden.

Während in Niedersachsen die AfD gegen die Beobachtung von Teilen der Partei klagt und Hessens Landesvorsitzender Klaus Herrmann gegenüber der JF eine Klage gegen den Verfassungsschutz Hessen nicht ausschließt, sieht man sich in anderen Landesverbänden dazu noch nicht veranlaßt. Bayerns Vorsitzende Corinna Miazga sagte der JF, es gebe „keinen aktuellen Handlungsbedarf, aktiv zu werden“. Aber man bereite sich „prophylaktisch hinter den Kulissen darauf vor“. Sie persönlich gehe nicht davon aus, „daß wir als Gesamtpartei beobachtet werden“. 

Auch ihr nordrhein-westfälischer Kollege Rüdiger Lucassen meint im Gespräch mit der JF, man sei sich „im Landesvorstand einig, daß im Moment keine rechtlichen Schritte gegen den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen notwendig sind“, da der Landesverband als ganzes nicht beobachtet wird. „Für uns ist vor allem das eigene Handeln in der AfD entscheidend. Dabei geht es nicht um vorauseilenden Gehorsam, sondern es entspricht unserem Selbstverständnis als Partei, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, gegen diejenigen vorzugehen, die sich außerhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewegen.“ Das habe man in jüngster Zeit mit dem Ausschluß solcher Problemfälle bewiesen, „und dadurch ist im Landesverband Ruhe eingekehrt“, meint Lucassen. Allerdings räumt der Bundestagsabgeordnete auch ein, er würde sich „freuen, wenn es mehr Impulse von der AfD-Arbeitsgruppe Verfassungsschutz gäbe“.

Auch Miazga betont, die AfD habe „in diesem und im letzten Jahr durch entsprechende Parteiausschlüsse hinlänglich bewiesen“, belastete Einzelpersonen im Bedarfsfall aus der Partei zu entfernen. Was wiederum ein Argument gegen die Beobachtung der gesamten Partei sei.  

Baden-Württembergs Landeschefin Alice Weidel sieht ebenfalls keinen Grund, die Partei zu beobachten. „Sollten nicht rein parteipolitische Interessen im Vordergrund stehen, sondern objektive Maßstäbe angelegt werden, gehe ich nicht von einer Beobachtung durch das BfV aus.“ Sollte es doch dazu kommen, „werden wir uns in diesem Fall juristisch massiv zur Wehr setzen“. Und in Baden-Württemberg, wo (Ex-)„Flügel“ und JA beobachtet werden? Man werde „alle juristischen Möglichkeiten ausloten“, so Weidel zur JF.

Wie fatal sich eine – sogar im nachhinein für unrechtmäßig erklärte – Beobachtung auswirken kann, davon kann der frühere Vorsitzende der Republikaner, Rolf Schlierer, ein Lied singen: „Wir hatten uns juristisch erfolgreich gegen den Verfassungsschutz gewehrt, doch die Partei war anschließend kaputt“, so das bittere Fazit, das er einmal im Gespräch mit der jungen freiheit zog. Denn „vorsichtige Mitglieder werden vielleicht austreten, während Desperados sich angezogen fühlen“, faßte Dietrich Murswiek gegenüber der JF die Gefahr zusammen (JF 38/18). Am Ende käme dann im schlimmsten Fall eine sich selbst erfüllende Prophezeiung heraus: „Die Beobachtung könnte so zu einer Radikalisierung der Partei bei gleichzeitiger Verminderung ihrer Erfolgschancen führen“, mahnte der Freiburger Rechtswissenschaftler.

Es sei problematisch, „wenn wichtige Akteure in der Partei von vornherein die Parole ausgeben, die Beobachtung komme sowieso, eine juristische Abwehr sei sinnlos“, kritisierte Meuthen. Sachsens Landesvorsitzender Jörg Urban sekundiert: „Für unsere politischen Gegner wäre es ein ‘Schuldeingeständnis’, wenn wir uns nicht juristisch gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren würden.“