© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/20 / 16. Oktober 2020

Veto der Woche
Verzögerung im Betriebsablauf
Christian Vollradt

So weit wollten die Referenten des Innenministeriums dem Feminismus der Kollegen und -innen des Justizressorts dann doch nicht entgegenkommen. Deswegen lehnte man im Hause Seehofer (CSU) ab, was die Damen, Herren und diverse andere im Hause Lambrecht (SPD) zur sogenannten Ressortabstimmung aus der Mohr*innenstraße nach Alt-Moabit herübergeschickt hatten. Weil im Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts anstatt wie üblich das generische Maskulinum stets verallgemeinernd die weibliche Form – „Geschäftsführerin“, „Verbraucherin“ und „Schuldnerin“ – verwendet wurde, hatten Seehofers Mitarbeiter rechtliche Bedenken. „Nach Ansicht des Verfassungsministeriums hat das bei formaler Betrachtung zur Folge, daß das Gesetz gegebenenfalls nur für Frauen oder für Menschen weiblichen Geschlechts gilt und damit höchstwahrscheinlich verfassungswidrig wäre“, meinte dessen Presseprecher am Montag. Denn die Verwendung eines generischen Femininums für weibliche und männliche Personen sei „bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt“. Derzeit fänden jedoch Gespräche statt, mit dem Ziel einer Einigung. Der Pressesprechenden des Justizministeriums  blieb nur die eher kleinlaute Ergänzung, die Arbeiten am Referentenentwurf seien noch nicht abgeschlossen. Man/frau darf gespannt sein ...