© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 45/20 / 30. Oktober 2020

Meldungen

Strobl plädiert für einwöchigen Lockdown 

STUTTGART. CDU-Vizechef Thomas Strobel hat sich für einen einwöchigen Lockdown ausgesprochen, in dem „gar nichts mehr gehen“ soll. Die Lösung sei zwar eine „sehr, sehr harte“, der Vorteil daran sei aber die zeitliche Begrenzung, sagte er dem Nachrichtenportal „The Pioneer“. Auf die Frage hin, ob das Szenario auch eine Schließung von Schulen, Kitas und Geschäften umfasse, bekräftigte Strobl: „Alles heißt alles.“ Steige die Zahl der Corona-Infizierten weiter so stark wie in den vergangenen Tagen an, komme das Land um weitere Maßnahmen nicht herum. (zit)





Polizei: Gerichte heben Suspendierungen auf 

DÜSSELDORF. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat die Suspendierung von acht Beamten aufgehoben. Ihre Disziplinarverfahren wegen mutmaßlich rechtsextremer WhatsApp-Chats würden aber weitergeführt, teilte das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten mit. Zuvor hatte bereits das Düsseldorfer Verwaltungsgericht das Dienstverbot gegen eine Polizistin wegen eines vermeintlich rechtsextremen Beitrags in einer Chat-Gruppe aufgehoben. Die Beamtin war Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe, in die ein Teilnehmer ein Bild geschickt hatte, das auf Adolf Hitler anspielte. Dieses sei aber eine Parodie gewesen, urteilte das Gericht in einem Eilverfahren. Es gebe keine „tragfähige Grundlage“ dafür, hinter dem Bild „rechtsradikales Gedankengut“ oder eine sonstige strafrechtliche Relevanz zu vermuten. Die abgebildete Person sei „offensichtlich nicht Adolf Hitler, sondern jemand“, der diesen „überzeichne und der Lächerlichkeit preisgebe“, begründete die Behörde ihre Entscheidung. Zudem sei unklar, ob die Beamtin die im Oktober 2013 verschickte Datei überhaupt gesehen habe. Das zuständige Landesamt hatte den Vorfall als „schwerwiegendes Dienstvergehen“ und einen „Verstoß gegen die politische Treuepflicht“ gewertet. Die Behörde hatte die Polizistin außerdem beschuldigt, „den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ verlassen zu haben. Das Düsseldorfer Gericht widersprach dieser Auffassung in seiner Entscheidung. Die Suspendierung der Frau sei nicht nur inhaltlich, sondern auch formal rechtswidrig gewesen. In den vergangenen Monaten hatte es deutschlandweit Fälle von vermeintlich rechtsextremen Chat-Gruppen in Sicherheitskreisen gegeben. In NRW waren aus diesem Grund Disziplinarverfahren gegen 29 Beamte eingeleitet worden. In Berlin wurde Anfang Oktober eine vermeintlich rassistische Chatgruppe mit mehr als 25 beteiligten Polizisten aufgedeckt. Die Vorfälle haben eine Debatte über Rechtsextremismus in deutschen Sicherheitsbehörden ausgelöst. (zit)