© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 46/20 / 06. November 2020

Meldungen

Neuseeländer votieren für Sterbehilfe 

WELLINGTON. Die Neuseeländer haben in einem Referendum mehrheitlich für die Legalisierung der Sterbehilfe gestimmt. Dem vorläufigen Ergebnis zufolge unterstützten 65,2 Prozent die vom Parteichef der libertären ACT, David Seymour, gestartete Initiative. Das endgültige Ergebnis wird erst am 6. November veröffentlicht, die notwendige Mehrheit wurde aber mit Sicherheit erreicht. „Tausende Neuseeländer, die einen qualvollen Tod hätten erleiden können, werden die Wahl, die Würde, die Kontrolle und die Autonomie über ihren eigenen Körper haben, geschützt durch die Rechtsstaatlichkeit“, kommentierte Seymour seinen Erfolg. Neuseeland sei nun ein „gutherzigeres, mitfühlenderes und humaneres Land“. Das Gesetz soll kommenden November in Kraft treten. Neuseeländische Staatsbürger, die 18 Jahre oder älter sind und an einer unheilbaren, „unerträglichen“ und binnen sechs Monaten zum Tode führenden Krankheit leiden, können sich künftig für Sterbehilfe durch einen Arzt entscheiden. Bestätigt werden muß diese Diagnose vom Hausarzt sowie einem weiteren unabhängigen Mediziner. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung sind psychisch erkrankte Menschen. Kritik kam von der Organisation Family First, die dieses Votum als „traurig und gefährlich für leicht Beeinflußbare“ bezeichnete. (jh)





Polen: Ministerpräsident fordert Ende der Proteste 

WARSCHAU. Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki (PiS) hat ein Ende der Straßenproteste gegen das Urteil des Verfassungsgerichts über Abtreibung gefordert. „Möge unser Streit sich nicht auf den Straßen abspielen, und möge er nicht zur Ursache weiterer Erkrankungen werden“, sagte Morawiecki am Montag laut der Nachrichtenagentur PAP. Zusammen mit der Opposition wolle die Regierung zudem den Vorschlag des Präsidenten Andrzej Duda diskutieren, der eine Ausweitung der legalen Abtreibung vorsieht. Das Verfassungsgericht hatte am 22. Oktober die Tötung mißgebildeter Föten für illegal erklärt. Seitdem reißen die Massenproteste gegen die Regierung nicht ab. Vergangenen Freitag meldete das Warschauer Rathaus 100.000 Demonstrationsteilnehmer. Laut einer Umfrage des Unternehmens United Surveys verlor die PiS-Partei innerhalb von zwei Wochen etwa zehn Prozent der Wählerstimmen. Nach dem Urteil des Gerichts bleibt Abtreibung erlaubt, falls die Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist oder sie Folge einer Straftat wie Vergewaltigung ist. Duda reichte inzwischen eine Gesetzesänderung ein, nach der ein Fötus mit einer tödlichen Krankheit oder einer hohen Wahrscheinlichkeit zu einer Totgeburt abgetrieben werden darf. (hr)

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