© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 47/20 / 13. November 2020

Blick in die Medien
Tichy wehrt sich
Tobias Dahlbrügge

Seenotrettung“ sagen die einen, „Schlepperei“ die anderen. Doch darf man in Deutschland das Treiben der „Menschenrechtsorganisationen“ vor der libyschen Küste und in der Ägäis bald nicht mehr öffentlich mit Schleppern und Schleusern in Zusammenhang bringen und kritische Fragen aufwerfen?

Die deutsche NGO „Mare Liberum e.V.“ mit Sitz in Berlin-Kreuzberg will genau das erreichen und geht gerichtlich gegen Tichys Einblick (TE) vor. Das Portal und Magazin hatte ein Interview mit der desillusionierten „Flüchtlingshelferin“ Rebecca Sommer über das Verhalten von „Schutzsuchenden“ auf der griechischen Insel Lesbos veröffentlicht. Die Anwälte der NGO verlangen nun eine Unterlassungserklärung von TE.

„Schlepper“ soll man nicht mehr „Schlepper“ nennen dürfen.

Eine Verpflichtung zur Unterlassung würde faktisch bedeuten, daß nicht mehr kritisch über illegale Einwanderung und die Abgrenzungen zwischen „Seenotrettung“ und Schleuserbanden im Mittelmeer berichtet werden dürfte. Vor allem, daß auch Terroristen und IS-Folterknechte auf dem „Flüchtlings“-Ticket nach Europa reisen, lesen die „Menschenretter“ sehr ungern.

Schon jetzt werden laut TE auf den griechischen Inseln einheimische Bauern und Fischer von obskuren „Menschenrechtlern“ juristisch unter Druck gesetzt, um Schilderungen des zynischen Menschenhandels zu unterbinden.

Darum rüstet Tichy zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Diese werde sich lange hinziehen und wahrscheinlich einen höheren fünfstelligen Betrag kosten. Das Team des Publizisten rechnet mit einem Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof. Die NGOs prahlen unverhohlen mit großen Netzwerken und besten Beziehungen. Sie verfügen über Riesenbudgets aus Steuermitteln, Spenden und Kirchensteuern. Die TE-Redaktion bittet daher ihre Leser um finanzielle Unterstützung.