© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 47/20 / 13. November 2020

Empörungsdiskurs in Sachen Hohenzollern
Applaus für den Unrechtsstaat
(wm)

Die „allegorischen Überlegungen zu den Hohenzollernforderungen“, die Jens Gal im Organ der Bundeszentrale für politische Bildung publizieren durfte, sind in einem durchgehend hämischen Ton gehalten (Aus Politik und Zeitgeschichte, 41/2020). Auf der porösen Basis seines „antifaschistischen“ Geschichtsbildes bekundet der Frankfurter Juniorprofessor für Versicherungsrecht damit, daß er selbst an jenem „bürgerlichen Minderwertigkeitskomplex“ leidet, von dem er sich in seinem Beitrag eigentlich abgrenzen möchte. Unterm Strich läßt Gal daher zwar keinen Zweifel daran, daß er die vom Haus Hohenzollern („Schlächter der Freiheit“) seit langem vor dem Verwaltungsgericht Potsdam geltend gemachten Rückgabeansprüche nicht nur wegen der angeblichen „Ermöglichung der NS-Diktatur“, sondern auch wegen dessen Anteil an „900 Jahren adliger Knechtung des Pöbels“ für ungerechtfertigt hält. Aber er wendet gegen den medialen „Empörungsdiskurs“ doch ein, daß die Regierung Kohl nach dem Mauerfall kommunistische Enteignungen mit der mittlerweile widerlegten Behauptung „weitflächig legalisiert“ habe, die Sowjets hätten dies zur Bedingung ihrer Zustimmung zur Wiedervereinigung gemacht. Wer also dem Staat dafür Beifall klatscht, daß er den Hohenzollern jede Forderung verweigert, applaudiere nicht der Demokratie, sondern der Sowjetdiktatur.  


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