© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 49/20 / 27. November 2020

Zufall der Woche
Nein. Doch. Ohhh!
Christian Vollradt

Das wollte sich der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg nicht gefallen lassen. Die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft hatte Rot-Grün vorgeworfen, linksextremistischen und islamistischen Vereinen widerrechtlich einen Steuervorteil einzuräumen (JF 48/20). „Wir weisen den Vorwurf entschieden zurück, wonach die Hamburger Steuerverwaltung wider besseres Wissen in Fällen verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Gemeinnützigkeit anerkannt bzw. nicht aberkannt haben soll“, empörte sich Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). „Die Hamburger Steuerverwaltung setzt die Rechtsprechung zum Entzug der Gemeinnützigkeit bei vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisationen konsequent um.“ Der Sozialdemokrat vergaß nicht, seiner Empörung mit dem „Fake News“-Vorwurf in Richtung AfD besonderes Gewicht zu verleihen. Die wollte das nicht auf sich sitzen lassen und legte mit einer Kleinen Anfrage nach. Wann denn, bitte schön, das vom Senat erwähnte Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der extremistischen Vereine eingeleitet worden sei: „Es wurden zwei Aberkennungsverfahren am 23. Oktober 2020 eingeleitet“, lautet die Antwort des Senats. Das bedeutet, zehn Tage, nachdem die AfD ihre erste Anfrage dazu gestellt hatte. Für deren Fraktionschef Alexander Wolf steht fest: Dressel war’s, der „Fake News“ verbreitete.