© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/20 / 11. Dezember 2020

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu „Querdenker“-Demo
Totalverbot gebilligt
Ulrich Vosgerau

Mit den Grundrechten ist es so eine Sache: Vor wenigen Jahren wurde uns im Rahmen der „Großen Grenzöffnung“ von Politik und Medien kommuniziert, wir müßten Millionen hineinlassen, denn das Recht auf Asyl kenne „keine Obergrenze“. Freilich enthält der Asylartikel keine Jahreshöchstzahl, aber er ist eben für aus sicheren Drittstaaten Einreisende auch gar nicht einschlägig. Auch die Versammlungsfreiheit kennt keine Obergrenze; dennoch werden heute Versammlungen von Corona-Skeptikern zahlenmäßig streng limitiert oder ganz verboten. 

Dieselben Medien, die uns beibringen wollten, dem (angeblichen) Asylrecht all der jungen Männer dürften keine Bedenken oder „Ängste“ entgegengehalten werden, schimpfen jetzt nicht auf die Behörden, sondern auf die „Covidioten“. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ein Totalverbot mit der Erwägung gebilligt, daß dieses zwar die Versammlungswilligen ihrer Versammlungsfreiheit gänzlich beraube, der Staat jedoch auch Leben und Gesundheit aller übrigen Einwohner Bremens schützen müsse – und das seien mehr. Ist eigentlich je einer darauf gekommen, auch die Gewährleistung des Asylrechts davon abhängig zu machen, ob die Anwesenheit des Asylbewerbers in Deutschland uns voraussichtlich zum Glück gereichen werde?






Dr. Ulrich Vosgerau ist habilitierter Verfassungsrechtler.