© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/20 / 11. Dezember 2020

Meldungen

Ausländischstämmige in Bundesbehörden 

BERLIN. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat mehr Beschäftigte mit ausländischen Wurzeln in der Bundesverwaltung gefordert. Zwar werde das „Diversitätsklima“ bei den rund 230.000 Mitarbeitern gut eingeschätzt, jedoch habe nur jeder achte einen Einwanderungshintergrund. „Das muß sich ändern“, sagte Widmann-Mauz bei der Präsentation der erstmals erhobenen Studie über die Diversitäts- und Chancengleichheit in der Bundesverwaltung. Die Ergebnisse belegten zudem „die Potentiale von Vielfalt“, ergänzte die CDU-Politikerin. Beschäftigte mit ausländischen Wurzeln zeichneten sich im Vergleich zu anderen „durch höhere Arbeitszufriedenheit, höheres Engagement und höhere Verbundenheit mit dem Arbeitgeber aus“. Laut der Erhebung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung haben zwölf Prozent der Beschäftigten in der Bundesverwaltung nichtdeutsche Vorfahren. Bei der Gesamtbevölkerung liegt dieser Anteil bei 25 Prozent. Überdies seien Mitarbeiter mit Einwanderungshintergrund öfter befristet angestellt, arbeiteten häufiger in Stellen, für die sie überqualifiziert seien und würden seltener befördert. An Einwanderer oder deren Nachfahren müsse das Signal gesendet werden, daß ihre Mitarbeit als bereichernd empfunden werde. Die Studienautoren nennen in ihrer Arbeit mehrere Punkte, anhand denen die Bundesverwaltung die „interkulturelle Öffnung“ voranbringen könne. Unter anderem müsse die Personalgewinnung bei potentiellen Mitarbeitern mit Migrationshintergrund gestärkt werden. (ls)





Gemeinnützigkeit: Keine Neuregelung erwünscht

BERLIN. Die Koalition verzichtet auf eine Neuregelung der politischen Betätigung im Gemeinnützigkeitsrecht, wie sie nach dem Attac-Urteil von zahlreichen Organisationen gefordert worden war. Dem globalisierungskritischen Netzwerk war 2019 die Gemeinnützigkeit durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs entzogen worden, da sie ein allgemeinpolitisches Mandat wahrnehme (JF 44/19). Dies stehe aber nur den politischen Parteien zu, da die Verfolgung politischer Zwecke im Steuerrecht nicht gemeinnützig sei. Seitdem hatte die SPD in Gesprächen mit der Union darauf gedrungen, die Steuervorteile auch dann zu gewähren, wenn eine Organisation „bei der Verfolgung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke politisch tätig wird“. Dies sei mit der CDU/CSU „leider nicht konsensfähig gewesen“, bedauerte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß. CDU-Unterhändler Christian Haase verwies darauf, daß ein Umweltverband „selbstverständlich laut und kritisch“ mehr Klimaschutz fordern darf. In der nächsten Woche soll der Kompromiß im Jahressteuergesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. (jök)