© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/20 / 11. Dezember 2020

Meldungen

Mindestens eine Million Euro für Hausräumung 

BERLIN. Die Räumung des von Linksextremen besetzten Hauses „Liebig34“ in Berlin hat mindestens eine Million Euro gekostet. Bei dem Einsatz am 9. Oktober waren neben rund 1.300 Polizisten aus der Hauptstadt auch knapp 1.400 Beamte aus anderen Bundesländern im Einsatz. „Das Land Berlin erstattet den entsendenden Ländern beziehungsweise dem Bund die entstandenen Kosten“, zitiert der Tagesspiegel aus einer Vorlage von Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD). Die Summe werde allerdings noch höher ausfallen. „Das Land Berlin trägt zusätzlich die Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Unterstützungskräfte.“ Doch dafür lägen noch keine abschließenden Zahlen vor. Der Einsatz der Berliner Polizisten werde ohnehin aus dem Landeshaushalt gezahlt und daher nicht gesondert aufgeführt. Die ehemaligen Hausbesetzer werden jedoch laut Akmann nicht für die Zahlung herangezogen. Der Sozialdemokrat erläuterte, der Einsatz falle unter die Gefahrenabwehr. Daher könnten die Kosten nicht den Störern auferlegt werden. Anfang Oktober hatte ein Großaufgebot der Polizei die Räumung gesichert. In den Tagen danach kam es in Berlin zu Demonstrationen und Ausschreitungen durch Linksextreme. Auch in anderen Bundesländern zeigten „Liebig34“-Unterstützer ihre Solidarität und blockierten unter anderem eine Autobahn. (ag)





„Herr“- oder „Frau“-Anrede diskriminierend 

FRANKFURT/MAIN. Das Frankfurter Landgericht hat Bahnfahrkarten beanstandet, bei denen die Kunden nur zwischen der Anrede Herr oder Frau wählen können. Dies sei diskriminierend für Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlten. Unternehmen müßten auch eine geschlechtsneutrale Option anbieten, teilte das Gericht mit. Eine Person, die ihre Geschlechts-identität als „nicht-binär“ angab, hatte die Deutsche Bahn verklagt. Die Frankfurter Richter gaben ihr nun recht. Das staatliche Unternehmen habe das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kunden verletzt. „Für das Auftreten in einer bestimmten Geschlechtsidentität ist nach allgemeinem Verständnis die Anredeform von zentraler Bedeutung“, heißt es in der Begründung. Das Recht auf eine Anrede, die der geschlechtlichen Identität entspreche, beginne laut Bundesverfassungsgericht bereits bei der gefühlten Geschlechtsidentität, verdeutlichten die Richter. Einen Anspruch auf eine Geldentschädigung habe der Kunde nicht. (zit)