© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 53/20 / 01/21 25. Dezember 2020

Meldungen

Erstmals Ermittlungen wegen Facebook-Like

FRANKFURT/MAIN. Erstmals hat eine Behörde in Deutschland Ermittlungen wegen Billigung einer Straftat aufgrund eines „Likes“ in sozialen Netzwerken aufgenommen. Die Cyber-Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt beantragten mehrere Strafbefehle im Zusammenhang mit „Gefällt mir“-Klicks bei Facebook-Einträgen zur Bluttat in Hanau im Februar dieses Jahres mit zehn Toten, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Demnach habe jemand in der Facebook-Gruppe „Klartext – vernetztes Vaterland“ kommentiert: „Solange sich die … gegenseitig abschlachten, ist alles o.k. .. ;-)“. Diesen Eintrag markierten 13 andere Nutzer mit einem „Gefällt mir“. Gegen einen 63jährigen werde nun wegen Belohnung und Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch ermittelt. Die Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität begründen ihr Vorgehen mit der Funktionsweise von sozialen Netzwerken. Im geschilderten Fall ginge es um eine Gruppe mit 28.000 Mitgliedern. Die Algorithmen sorgten dafür, daß Botschaften mit vielen „Likes“ sichtbarer seien. Den Ermittlern ginge es nicht um hohe Strafen, sondern darum, ein Bewußtsein dafür zu schaffen, daß das „Liken“ von hetzerischen Einträgen bedeute, diese zu verstärken. Laut Oberstaatsanwalt Benjamin Krause sind bislang 36 solcher Strafverfahren eingeleitet worden. Vor allem geht es der SZ zufolge um hämische Kommentare nach dem Anschlag in Hanau, etwa Sprüche wie „ein guter Tag“ oder „nicht schlecht“. In einem der Strafbefehle werde auch ein „augenzwinkernder Smiley“ negativ für den Beschuldigten ausgelegt. Denn dies sei ein Zeichen dafür, daß sich die Person „moralisch hinter den Täter gestellt“ habe. (ls)





Urteil: Neonazi-Angriff war vorgetäuscht

MÜNCHEN. Das Amtsgericht München hat ein Mitglied der linken Szene wegen Vortäuschung eines angeblichen Neonazi-Angriffs zu einer Geld- und Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die Frau muß zudem die Kosten des Verfahrens zahlen, die sich auf rund 20.000 Euro belaufen sollen, berichtete die Abendzeitung. Die 36jährige sollte Ende vergangenen Jahres in einem Prozeß gegen einen Rechtsextremen aussagen. Sie behauptete, einen Tag vor Beginn der Verhandlungen in ihrer Wohnung von zwei Männern überfallen worden zu sein. Die Täter hätten sie gewürgt und geschlagen. Zudem sollen die Unbekannten ein Graffiti als Drohung in ihrer Wohnung hinterlassen haben. Das Verfahren gegen den Rechtsextremen wurde daraufhin verschoben. Während der Ermittlungen hatten sich jedoch Zweifel am geschilderten Tatablauf ergeben. Die Frau verstrickte sich in Widersprüche, was schließlich zur Anzeige gegen sie führte. (ag)