© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 02/21 / 08. Januar 2021

Probleme mit der Krone
Im Vorfeld der Reichseinigung gab es strittige Fragen über Krönungsort, Krönungsweise und die Insignien des künftigen Reiches
Karlheinz Weißmann

Das Ungeklärte der „Deutschen Frage“ im 19. Jahrhundert zeigte sich auch an der Art und Weise, wie über die Staats- und Nationalsymbole gestritten wurde. Zwar glaube man für den 1815 gegründeten und nach der gescheiterten Revolution von 1848/49 wiederbelebten Deutschen Bund auf Hoheitszeichen verzichten zu können, aber liberale und demokratische Patrioten sahen in Schwarz-Rot-Gold ganz selbstverständlich den „deutschen Dreifarb“. In letzter Stunde hat sogar Österreich versucht, diese Popularität zu nutzen, als es darum ging, seine Vormachtposition zu verteidigen.

Preußen konnte der Klärung nicht länger ausweichen

Erfolglos, wie man weiß. Preußen siegte und gründete 1867 den Norddeutschen Bund, der allerdings auch keine Hoheitszeichen im eigentlichen Sinn besaß. Sein Siegel bestand lediglich aus den Wappen der übrigen Mitglieder, kreisförmig um das preußische gestellt. Die Handelsschiffe erhielten immerhin eine eigene Flagge in Schwarz-Weiß-Rot. Die Kriegsflagge zeigte die Farben im Obereck, aufgelegt das Eiserne Kreuz (die Kriegsflagge selbst bestand aus einem weißen Tuch, geteilt von einem schwarzen, weiß gefaßten Balkenkreuz, der Kreuzungspunkt belegt mit dem preußischen Adler). Erklärt wurde die Kombination unter Hinweis auf die preußische Flagge (Schwarz-Weiß) in Verbindung mit den Farben der Hansestädte (Weiß und Rot). Die diplomatischen Vertretungen und die Postverwaltung des Norddeutschen Bundes verwendeten einen schwarz-weiß-rot geteilten Schild, flankiert von Wilden Männern und einer Königskrone, die dem preußischen Wappen entnommen worden waren.

Erst als sich während des Krieges von 1870/71 die Möglichkeit abzeichnete, den Norddeutschen Bund in einen kleindeutschen Nationalstaat zu überführen, konnte Preußen der Klärung der Repräsentationsformen nicht länger ausweichen. Dabei war schon die Bezeichnung des zukünftigen Staates strittig. Geht man nach dem erhaltenen Entwurf der Verfassung mit den handschriftlichen Vermerken Bismarcks, war ursprünglich an „Deutscher Bund“ gedacht, mit einem „Präsidenten“ an der Spitze. Daran erinnert noch die Tatsache, daß das – formell – höchste Organ des dann doch „Deutsches Reich“ genannten Staates als „Bundesrat“ bezeichnet wurde. 

Des weiteren mußte man den ausgesprochenen Widerwillen des preußischen Königs Wilhelm I. gegen den Titel eines „Deutschen Kaisers“ in Rechnung stellen. Der hatte nicht nur mit seiner Präferenz für die preußische Tradition zu tun, sondern auch mit dem Problem, daß in Gestalt des österreichischen ein zweites Kaisertum auf deutschem Boden bestand und er – wie Bismarck richtig bemerkte – als „Kaiser von Deutschland“ einen „landesherrlichen Anspruch auf die nichtpreußischen Gebiete“ erhoben hätte, deren Fürsten, vor allem die jetzt hinzugekommenen süddeutschen, eifersüchtig über ihre Rechte wachten.

Von irgendeiner Bereitschaft, Schwarz-Rot-Gold zu akzeptieren, konnte bei Wilhelm I. schon wegen der Erinnerung an die Revolution keine Rede sein. Aber auch die Übernahme der Farben Schwarz-Weiß-Rot für die neue Nationalflagge akzeptierte er nur, weil man ihm einredete, es handele sich um die Kombination des preußischen Schwarz-Weiß mit dem brandenburgischen Rot-Weiß. Relativ unproblematisch war nur die Festlegung des Reichswappens. Es gab kaum Stimmen für den traditionellen Doppeladler – den neben dem Kaiser von Österreich auch der Zar von Rußland führte –, und so fiel die Wahl auf den einköpfigen schwarzen Adler, dem man das preußische Wappen auflegen wollte.

Einzige preußische Krönung war 1701 in Königsberg

Verglichen mit dieser Entscheidung erwies sich die Krönungsfrage als ausgesprochen heikel. Strittig war die Krönung überhaupt, dann der Krönungsort, die Krönungsweise und die Gestalt der Krone selbst. Das war nicht von vornherein abzusehen. Denn 1861 hatte die Krönung Wilhelms zum König von Preußen im Rahmen einer aufwendigen Zeremonie stattgefunden. Die Zeitgenossen deuteten das zu Recht als Demonstration: einen sinnfälligen Ausdruck des konservativen Prinzips und des Gottesgnadentums. Aber das Vorgehen war schon da alles andere als selbstverständlich gewesen. Außer Wilhelm von Preußen gab es zu diesem Zeitpunkt in Europa nur noch zwei andere Herrscher, die feierlich gekrönt worden waren: Victoria als Königin von Großbritannien und Karl XV. als König von Schweden und Norwegen. Zudem hatte es in Preußen bis dahin überhaupt nur eine einzige Krönung gegeben: die des ersten Königs, der als Friedrich I. am 18. Januar 1701 in Königsberg den Thron bestieg. Danach war der Akt nicht wiederholt worden.

Aber in der Nationalbewegung erhoben sich, befeuert durch die militärischen Erfolge und die patriotische Begeisterung, rasch Forderungen nach der feierlichen Krönung eines neuen Deutschen Kaisers. Man diskutierte, ob eher Aachen oder eher Frankfurt am Main in Frage kämen, aber auch die stolzen Städte Worms, Regensburg oder Berlin standen zur Debatte; selbst Nürnberg, der frühere Aufbewahrungsort der Reichskleinodien, kam ins Spiel, und Wilhelm hatte offenbar schon Jahre zuvor mit einer Krönung im Kölner Dom geliebäugelt. 

Weiter gab es den Vorschlag, an Stelle einer Krone einen „Krönungshelm“ zu verwenden, um Preußen als Militärstaat Tribut zu zollen. Aber mehrheitlich wurde davon ausgegangen, daß es die überkommenen Abzeichen der römisch-deutschen Kaiser sein müßten, die nach einem „65jährigen Interregnum“ – das heißt seit der Auflösung des alten Reiches – wieder zu Ehren gebracht werden sollten.

Die Rede von einem „65jährigen Interregnum“ ging auf den Kronprinzen Friedrich Wilhelm zurück, nachmals Kaiser Friedrich III., der anders als sein Vater von romantischen und liberalen Ideen erfüllt war und auch gern die Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold gesehen hätte. Das war keine Absage an die preußische Überlieferung, aber für den Kronprinzen galt wie für viele Deutsche das, was der Historiker Johann Gustav Droysen schon 1858 festgestellt hatte: „In der Sehnsucht der Nation blieb der ghibellinische Gedanke“. Denn obwohl in der Nationalbewegung eine ausgesprochen kritische Beurteilung der mittelalterlichen Kaiserpolitik vorherrschte, gab es gleichzeitig eine besondere Art des Stolzes auf diese Vergangenheit mit ihren hochgesteckten Zielen. 

Jedenfalls ließ Friedrich Wilhelm, ohne Rücksprache mit dem König oder Bismarck, durch den preußischen Gesandten in Wien sondieren, ob die Habsburger zur Herausgabe der Reichskleinodien bereit wären. Er erhielt jedoch eine Absage. Es ist schwer zu sagen, wie sein Vater im Falle eines Erfolgs reagiert hätte. Denn Wilhelm äußerte, als ihm das Gerücht zu Ohren kam, er wolle sich im alten Ornat zum Kaiser krönen lassen, unmißverständlich: „Ich denke nicht daran, Mir eine Kaiser Krone anzueignen, welche wirklich existiert und welche Ich nicht besitze, vielleicht niemals besitzen werde, und welche Ich zu besitzen Meinerseits auch kein Bedürfnis fühle.“

Die Kaiserkrone blieb bis 1918 nur ein Entwurf

Allerdings ließ Wilhelm in der Kaiserbotschaft aus Anlaß der Proklamation im Spiegelsaal von Versailles am 18. Januar 1871 hervorheben, daß nunmehr eine Erneuerung der seit mehr als 60 Jahren ruhenden Deutschen Kaiserwürde stattfinde und erhob offenbar auch keinen Widerspruch, als der Kronprinz aus der Goslarer Kaiserpfalz den uralten Thronstuhl holen und zur Eröffnung des Reichstags am 21. März 1871 bereitstellen ließ. Da die „Deutsche Kaiserwürde“ nach allgemeiner Auffassung ihren sichtbaren Ausdruck in der alten Krone fand, schien es kaum möglich, ganz ohne eine entsprechende Insignie auszukommen oder einfach die preußische Königskrone zu verwenden. 

Es hatte sich deshalb wohl auch kein Widerspruch erhoben, als auf Veranlassung des Kronprinzen für die Proklamation ein Wappenschild gefertigt wurde, der einen einköpfigen, schwarzen, rot bewehrten Adler mit dem Hohenzollernschach auf der Brust zeigte, darüber unverkennbar die alte Reichskrone. Das Motiv fand außerdem Verwendung für das sogenannte „interimistische Reichsemblem“ vom April 1871, bei dem allerdings auf dem Wappenschild schon der preußische Adler zu sehen war, darüber nach wie vor die sogenannte „Kaiserkrone Karls des Großen“.

Der Begriff wurde dann gleichfalls in dem kaiserlichen Erlaß vom 3. August 1871 für die neu entworfene „Reichskrone“ verwendet. Die erhielt indes nur eine provisorische Gestalt, nämlich die eines Holzmodells. Sie erschien in Zukunft – sozusagen fiktiv – auf Bildern des Regenten, der mit ihr so dargestellt wurde, als ob die Insignie tatsächlich existierte, über dem Reichswappen, als Schmuck der Germania, als dekoratives Element in Bildern oder an offiziellen Gebäuden, aber auch alleinstehend wie ein Hoheitszeichen eigener Art an den Uniformen der kaiserlichen Marine und in den Emblemen der deutschen Kolonien. 

Die Gestaltung folgte ausdrücklich der der „Karlskrone“, was die achteckige, aus Platten gefügte Grundform betraf. Nur strebten die Seiten trapezförmig auseinander, es fehlte das Kreuz oberhalb der Frontplatte, und an Stelle eines nach hinten laufenden Bügels gab es derer zwei, die einen haubenartigen Abschluß bildeten und von einem kleinen Reichsapfel gekrönt wurden. Auf den Platten fanden sich keine Emailbilder mit biblischen Motiven wie im Fall des mittelalterlichen Musters, und man griff auch nicht auf deren symbolische Muster aus Edelsteinen und Perlen zurück. Die Frontplatte zeigte vielmehr ein lateinisches Kreuz, dessen Stamm von zwei weiteren, kleineren Kreuzen flankiert war. Die beiden angrenzenden Platten trugen den Reichsadler.

Bemerkenswerterweise haben auch die Nachfolger Wilhelms I. auf Krone und Krönung verzichtet. Welche Motive dabei den Ausschlag gaben, ist unbekannt. Aber es hatten sich schon früh Stimmen erhoben, die behaupteten, daß die Proklamation in Versailles durch nichts zu überbieten sei, am wenigsten durch ein „leeres Gepränge“, das im „Hervorziehen mittelalteriger Einrichtungen und Ceremonien“ bestehen würde.