© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 03/21 / 15. Januar 2021

Ländersache: Berlin
Dulden, Schweigen, Lachen, hilft viel bösen Sachen
Ronald Berthold

Es reichte eine Portion Bauernschläue, um den Rechtsstaat ein weiteres Mal an der Nase herum zu führen. Seit sich herumgesprochen hat, daß Syrer in Deutschland Privilegien genießen, geben nicht nur Araber aus anderen Ländern an, aus dem Bürgerkriegsland zu kommen. Auch der selbsternannte „Patron“ aus dem berüchtigten Miri-Clan kam nun damit durch. Ahmad A., der 1989 illegal aus dem Libanon nach Deutschland einreiste, erhielt mit diesem Taschenspielertrick eine neue Duldung – seine Siebenundzwanzigste.

Seit der Flüchtlingskrise behauptet er, eigentlich aus Syrien zu stammen. Sein Asylantrag wurde vor 29 Jahren gemeinsam mit dem seiner Eltern und Geschwister erstmals abgelehnt. Damals war er vermutlich elf Jahre alt. Die Ausländerbehörde, die der rot-rot-grüne Senat inzwischen in „Landesamt für Einwanderung“ umbenannt hat, weiß es nicht genau. Sie war bisher nicht imstande festzustellen, welche der drei Identitäten, mit der der „Patron“ unterwegs ist, die richtige sei. Wahlweise wurde er 1980, 1982 oder 1984 geboren. Mal gibt er an, im Libanon zur Welt gekommen zu sein. Mal war es die Türkei. Und neuerdings Syrien. Laut Bild verfügt er sogar über zehn verschiedene Alias-Viten. Damit narrt er regelmäßig die hilflosen Berliner Ermittler.

Seit fast drei Jahrzehnten treibt Ahmad A., der in den Clan eingeheiratet hat, mit einer Duldung nach der anderen in Berlin sein Unwesen. Schon als Jugendlicher wurde er mit räuberischer Erpressung, Diebstahl und Körperverletzung aktenkundig. Bis heute summieren sich die Eintragungen des Mannes, der in sozialen Netzwerken gern vor teuren Sportwagen posiert, im Bundeszentralregister auf 22.

Erst im September wurde eine Gefängnisstrafe über 27 Monate rechtskräftig. Der „Patron“, der enge Beziehungen in die Gangsta-Rap-Szene pflegen soll, war im Januar 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden. In diesem Prozeß ging es unter anderem um einen brutalen Überfall auf eine 30jährige Pflegerin. Vier Männer hatten auf die Ex-Freundin eines Rappers mit einen Holzknüppel eingeschlagen und diese verletzt. Belastungszeugen waren während der Verhandlungen von ihren Aussagen abgerückt – nicht ungewöhnlich in Verfahren gegen arabische Clan-Mitglieder.

Auf seinem Youtube-Kanal „Patron TV“ trat A. 2017 gemeinsam mit Arafat Abou-Chaker auf. Den wohl bekanntesten Berliner Clanchef bezeichnete er darin als „Bruderherz“ und erklärte, die Miris hätten sich mit der konkurrierenden Sippe verbündet.

Ähnlich variabel wie die Angaben des Berufskriminellen zu seiner Person sind die Begründungen der Behörden für seine Duldungen. 1992 hieß es, die Familie könne nicht abgeschoben werden, weil sie über keine Pässe verfüge. Nun muß Syrien herhalten. Dabei ist der seit 2012 geltende Abschiebestopp in das Land mit Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen.

Aus vertraulichen Unterlagen des Berliner „Landeamtes für Einwanderung“ geht laut Spiegel hervor, daß die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung anderthalb Jahre lang gilt. Man muß kein Prophet sein, um vorherzusagen, daß danach die 28. Duldung folgt.