© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 06/21 / 05. Februar 2021

Meldungen

Bundestagswahl: Gericht weist Beschwerde zurück 

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl von 2017 als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerinnen hatten moniert, bei der vergangenen Wahl seien zu wenig Frauen ins Parlament gekommen. Der Frauenanteil unter den Bundestagsabgeordneten betrage nur etwa 30 Prozent, obwohl 51 Prozent aller Wahlberechtigten weiblich seien. Deswegen brauche es eine gesetzliche Regelung zur paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten und Wahlkreiskandidaturen der Parteien. Die Karlsruher Richter wiesen die Wahlprüfungsbeschwerde zurück, da die Beschwerdeführer nicht hinreichend begründet hätten, warum der Gesetzgeber im Bund dazu verpflichtet sei, ein solches Paritätsgesetz zu erlassen. Eine inhaltliche Entscheidung traf das Gericht nicht. (krk)





AfD-Mitglieder warnen vor Kalbitz-Kandidatur 

Berlin. Der aus der AfD ausgeschlossene frühere Brandenburger Landeschef Andreas Kalbitz plant möglicherweise, für den Bundestag zu kandidieren. Entsprechende Berichte erhielt die JUNGE FREIHEIT aus Parteikreisen. Ein Brandenburger AfD-Mitglied wandte sich deshalb nun mit einem Brief an den Bundesvorstand der AfD. Er mache sich „große Sorgen um das öffentliche Ansehen der Partei und ihrer Glaubwürdigkeit“, heißt es darin. Nach seinen Informationen gebe es AfD-Mitglieder, die Kalbitz für die Bundestagswahl im Wahlkreis 65 (Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II) aufstellen wollten. Die Nominierungsveranstaltung sei für den 28. Februar geplant. Dies müsse verhindert werden, appelliert der Verfasser an den Bundesvorstand. Auch ein weiteres AfD-Mitglied forderte unlängst, die Kreisverbände Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster „in den Fokus“ zu nehmen. Grund hierfür seien hartnäckige Gerüchte, daß diese Kreise Kalbitz als Direktkandidat für die Bundestagswahl im Wahlkreis 65 aufstellen wollen. Hintergrund dieses „Mandatstourismus“ ist offenbar, daß ein Erfolg für die AfD bei den Erststimmen hier als aussichtsreich gilt. Bei der vergangenen Bundestagswahl landete der Kandidat der AfD auf Platz 2. Das Direktmandat ging an die CDU. Sollte Kalbitz nominiert werden und das Direktmandat bei der Bundestagswahl gewinnen, wäre es eher unwahrscheinlich, daß er als Nicht-Parteimitglied in die Bundestagsfraktion der AfD aufgenommen würde. Sie verlöre dann den entsprechenden Anteil des Fraktionszuschusses. Kalbitz äußerte sich auf Nachfrage der JF bisher nicht. (krk)