© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 10/21 / 05. März 2021

Meldungen

Gericht: Corona-Regeln waren teils nichtig 

Weimar. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie durch die Landesregierung in Teilen für ungültig erklärt. Die Richter gaben damit in Teilen einer Klage der Thüringer AfD-Fraktion recht. Die gesamten Maßnahmen für den Mai 2020 sind laut dem Urteil nichtig. Das gelte auch für die Bußgeld-Vorschriften im Juni und Juli vergangenen Jahres. Als Grund gibt das Gericht formelle Fehler an. Die Übertragung der Vollmachten auf das Gesundheitsministerium sei rechtlich nicht ausreichend begründet worden. Über die Verfassungsmäßigkeit treffe das Urteil jedoch keine Aussage. Es bestünden keine Anhaltspunkte, daß der „Verordnungsgeber“ in seiner Risikoeinschätzung „den Bereich der Rechtsordnung des Bundes verlassen und Landesrecht ohne Rechtsetzungsbefugnis geschaffen hat“. Das Infektionsschutzgesetz stelle für den Zeitraum bis November eine „ausreichende Verordnungsermächtigung auch für nicht unerhebliche Grundrechtseingriffe“ dar. Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke kommentierte den Entscheid: „Wir freuen uns über diesen Erfolg und werden weiter für die Freiheit in unserem Land und gegen den Corona-Extremismus kämpfen.“ (hr)





Kein allgemeinpolitisches Mandat für AStA  

FRANKFURT/MAIN. Der Allgemeine Studierendenausschuß (AStA) der Goethe-Universität hat sich nicht zu allgemeinpolitischen Themen zu äußern. Mit einem entsprechenden Urteil gab das Verwaltungsgericht Frankfurt dem Präsidium der Hochschule recht, berichtete die FAZ. Der AStA hatte sich zuvor juristisch gegen eine Verfügung der Hochschulleitung gewehrt. Diese hatte den Studentenvertretern 2018 untersagt, Stellungnahmen zu politischen Themen abseits der Hochschule abzugeben, insbesondere solche, die als Gewaltaufruf verstanden werden könnten. Anderenfalls drohe ein Ordnungsgeld von 4.000 Euro. Die Richter vertraten in ihrem Urteil die Auffassung, daß der AStA insbesondere mit einem Aufruf zu einer Demonstration gegen angebliche Polizeiwillkür nach dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 seinen im Hessischen Hochschulgesetz geregelten Aufgabenbereich überschritten habe. Außerdem sei dabei das Neutralitätsgebot verletzt worden. Wegen weiterer Fälle aus der Vergangenheit sei laut den Richtern Wiederholungsgefahr gegeben gewesen. Deswegen habe das Präsidium rechtmäßig gehandelt. Im Juni 2020 hatte der Generalbundesanwalt Räume des Frankfurter AStA durchsuchen lassen. Hintergrund war der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Razzia stand im Zusammenhang mit dem Anschlag auf ein Gebäude des Bundesgerichtshofes in Leipzig. (ag)