Planetarium nicht nach Sigmund JĂ€hn benannt
HALLE/SAALE. Die Stadt Halle an der Saale wird ihr neues Planetarium nicht wie ursprĂŒnglich vorgesehen nach dem ersten Deutschen im All, dem DDR-Raumfahrer Sigmund JĂ€hn, benennen. Das beschloĂ eine Stadtratsmehrheit von GrĂŒnen und CDU (28 zu 21 Stimmen) vergangenen Mittwoch. Als GrĂŒnde wurde JĂ€hns SED-Vergangenheit und seine TĂ€tigkeit als Jagdflieger genannt. Auch habe er sich nie von Staat, Partei und Stasi distanziert, so GrĂŒnen-Fraktionsvorsitzende InĂ©s Brock. Im Vogtland, von wo JĂ€hn stammt, erinnerte der GrĂŒnen-Kreisvorsitzende Danny Przisambor daran, daĂ JĂ€hn âohne militĂ€rische Laufbahn und SED nie in die Position gekommenâ wĂ€re, ins All zu fliegen: Er stehe zu JĂ€hn. EnttĂ€uscht zeigte sich auch der CDU-Kreischef des Vogtlandes, Sören Voigt: âIch halte den BeschluĂ fĂŒr nicht gerechtfertigt.â (pl)
LebensschĂŒtzer behĂ€lt seine Professur
MĂNSTER. Der Vorsitzende der Organisation âĂrzte fĂŒr das Lebenâ, Paul Cullen, behĂ€lt seine Professur an der UniversitĂ€t MĂŒnster. Das erklĂ€rte die Medizinische FakultĂ€t der Hochschule am 26. Februar auf ihrer Internetseite. Hintergrund: Der Allgemeine StudentenausschuĂ (AStA) hatte gefordert, Cullen seine Professur zu entziehen. Er habe âsich öffentlich und wiederholt unwissenschaftlich, antiemanzipatorisch und antisemitischâ geĂ€uĂert, hieĂ es in einer auf Facebook veröffentlichten ErklĂ€rung. So setze er sich dafĂŒr ein, SchwangerschaftsabbrĂŒche zu erschweren, schĂŒre Ăngste vor Corona-Impfungen, verbreite Verschwörungstheorien und nutze antisemitische Argumentationsmuster. Cullen hatte in einem auf Youtube veröffentlichten Vortrag auf die möglichen SpĂ€tfolgen einer Impfung gegen das Coronavirus hingewiesen. Ein weiterer Grund fĂŒr die Forderung der Studenten war, daĂ Cullen 2016 auf einer Kundgebung in Kassel die Arbeit der von dem jĂŒdischen US-MilliardĂ€r George Soros gegrĂŒndeten Stiftung kritisiert hatte. Die FakultĂ€t erklĂ€rte dazu, die Voraussetzung fĂŒr eine Entziehung seiner Professur wĂ€re âein wissenschaftliches Fehlverhalten, zum Beispiel eine erhebliche, fahrlĂ€ssige oder vorsĂ€tzliche Falschdarstellung wissenschaftlicher Erkenntnisseâ. Das sei in den ĂuĂerungen des Mediziners nicht gegeben. Auch habe er seine privaten Ansichten nicht im Rahmen seiner LehrtĂ€tigkeit an der Hochschule geĂ€uĂert. Die von den Studentenvertretern kritisierten Aussagen bewegten sich im Rahmen der Meinungsfreiheit. âDas von der Rechtsordnung vorgesehene Mittel der Reaktion auf kontroverse Meinungen ist das des gesellschaftlichen Diskurses und des Streits der Meinungen und nicht die rechtliche Sanktionâ, so die ErklĂ€rung der FakultĂ€t. (idea/JF)