© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 10/21 / 05. März 2021

Meldungen

Planetarium nicht nach Sigmund JĂ€hn benannt

HALLE/SAALE. Die Stadt Halle an der Saale wird ihr neues Planetarium nicht wie ursprĂŒnglich vorgesehen nach dem ersten Deutschen im All, dem DDR-Raumfahrer Sigmund JĂ€hn, benennen. Das beschloß eine Stadtratsmehrheit von GrĂŒnen und CDU (28 zu 21 Stimmen) vergangenen Mittwoch. Als GrĂŒnde wurde JĂ€hns SED-Vergangenheit und seine TĂ€tigkeit als Jagdflieger genannt. Auch habe er sich nie von Staat, Partei und Stasi distanziert, so GrĂŒnen-Fraktionsvorsitzende InĂ©s Brock. Im Vogtland, von wo JĂ€hn stammt, erinnerte der GrĂŒnen-Kreisvorsitzende Danny Przisambor daran, daß JĂ€hn „ohne militĂ€rische Laufbahn und SED nie in die Position gekommen“ wĂ€re, ins All zu fliegen: Er stehe zu JĂ€hn. EnttĂ€uscht zeigte sich auch der CDU-Kreischef des Vogtlandes, Sören Voigt: „Ich halte den Beschluß fĂŒr nicht gerechtfertigt.“ (pl)





LebensschĂŒtzer behĂ€lt seine Professur

MÜNSTER. Der Vorsitzende der Organisation „Ärzte fĂŒr das Leben“, Paul Cullen, behĂ€lt seine Professur an der UniversitĂ€t MĂŒnster. Das erklĂ€rte die Medizinische FakultĂ€t der Hochschule am 26. Februar auf ihrer Internetseite. Hintergrund: Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) hatte gefordert, Cullen seine Professur zu entziehen. Er habe „sich öffentlich und wiederholt unwissenschaftlich, antiemanzipatorisch und antisemitisch“ geĂ€ußert, hieß es in einer auf Facebook veröffentlichten ErklĂ€rung. So setze er sich dafĂŒr ein, SchwangerschaftsabbrĂŒche zu erschweren, schĂŒre Ängste vor Corona-Impfungen, verbreite Verschwörungstheorien und nutze antisemitische Argumentationsmuster. Cullen hatte in einem auf Youtube veröffentlichten Vortrag auf die möglichen SpĂ€tfolgen einer Impfung gegen das Coronavirus hingewiesen. Ein weiterer Grund fĂŒr die Forderung der Studenten war, daß Cullen 2016 auf einer Kundgebung in Kassel die Arbeit der von dem jĂŒdischen US-MilliardĂ€r George Soros gegrĂŒndeten Stiftung kritisiert hatte. Die FakultĂ€t erklĂ€rte dazu, die Voraussetzung fĂŒr eine Entziehung seiner Professur wĂ€re „ein wissenschaftliches Fehlverhalten, zum Beispiel eine erhebliche, fahrlĂ€ssige oder vorsĂ€tzliche Falschdarstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse“. Das sei in den Äußerungen des Mediziners nicht gegeben. Auch habe er seine privaten Ansichten nicht im Rahmen seiner LehrtĂ€tigkeit an der Hochschule geĂ€ußert. Die von den Studentenvertretern kritisierten Aussagen bewegten sich im Rahmen der Meinungsfreiheit. „Das von der Rechtsordnung vorgesehene Mittel der Reaktion auf kontroverse Meinungen ist das des gesellschaftlichen Diskurses und des Streits der Meinungen und nicht die rechtliche Sanktion“, so die ErklĂ€rung der FakultĂ€t. (idea/JF)