© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 11/21 / 12. März 2021

Der übereilte Atomaustieg kostet die Bürger weitere Milliarden
Auf unterstem Niveau
Marc Schmidt

Das energiepolitische Versagen der verschiedenen Schröder- und Merkel-Kabinette hat ein weiteres Preisetikett erhalten: 2,4 Milliarden Euro zahlt die Bundesregierung an jene Kraftwerksbetreiber, die sie vorsätzlich und rechtswidrig durch den Atomausstieg geschädigt hat. Für Union und SPD ist dieser Vergleich im Bundestagswahljahr ein Befreiungsschlag. Zumal die Unternehmen auf internationale Schiedsgerichtsverfahren verzichten, in denen sich die Bundesregierung seit Jahren nur noch durch Verzögerungstaktiken vor milliardenschwerem Schadenersatz, etwa zugunsten Vattenfalls, gerettet hat.

Zur politischen Taktik der etablierten Parteien, die sich mehr für grüne Atomangst und Klimapanik als für die zukünftige Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft interessieren, gehört auch, daß sie die Schuld an der Milliardenzahlung aus Steuergeldern jetzt den Energiekonzernen und Schiedsgerichten zuschieben. Regierungsvertreter stechen fleißig Vergleichsdetails in die Medien durch, mit dem Ziel, die Entscheidung zu diskreditieren. Dabei handelt es sich bei den Klagen um alles andere als gierige Mitnahmeeffekte. Vorstände und Geschäftsführer haften im Gegensatz zu Politikern bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung ihres Unternehmens.

Eon, EnBW, RWE und der schwedische Staatskonzern Vattenfall hatten 2011 keine andere Wahl, als nach dem Politikversagen der damaligen schwarz-gelben Regierung zu klagen. Sie prozessierten mit Recht, wie nicht nur Schiedsgerichte, sondern auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Wenn nun die Bundesregierung, Grüne oder Linke beispielsweise das Schiedsgericht der Weltbank in Amerika oder den 1994 geschlossenen Energiecharta-Vertrag (ECT) attackieren, zeigt dies nur, daß Deutschland inzwischen auch bei der politischen Kultur auf dem Niveau der Diktaturen und Bananenrepubliken angekommen ist, die sonst vor den Schiedsgerichten zu Recht von Unternehmen verklagt werden.