© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 12/21 / 19. März 2021

Meldungen

KSK-Soldat erhält Bewährungsstrafe 

LEIPZIG. Das Landgericht Leipzig hat den Elitesoldaten Philipp S. vom Kommando Spezialkräfte (KSK) zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah den Verstoß gegen das Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Mai 2020 hatten Ermittler das Grundstück des Oberstabsfeldwebels der 2. Kompanie des KSK durchsucht und dabei zwei Kilogramm Sprengstoff sowie Waffenmunition und verschiedene Waffen gefunden, die S. in seinem Garten vergraben hatte. Zudem soll S. ein SS-Liederbuch besessen haben. Eine rechtsextreme Gesinnung oder Kontakte ins rechtsextremistische Milieu konnten S. indes nicht nachgewiesen werden, sagte Staatsanwalt Ron Franke laut der Nachrichtenagentur dpa beim Prozeß. Der Angeklagte erklärte, er habe die Munition für den Fall eines Lieferengpasses bei der Bundeswehr gehortet. Der Vorsitzende Richter nannte die Erklärung „seltsam“. Jedoch gebe es „keine Hinweise, daß Sie etwas anderes damit vorhatten“. Anfang August 2020 war die 2. Kompanie des KSK auf Anweisung von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) aufgelöst worden (JF 29/20). Anfang März 2021 erklärte ein Sprecher der Einheit, daß die Krankenfälle im KSK sich derzeit häuften. Zu dem Zeitpunkt seien rund 100 von insgesamt 1.600 Soldaten in klinischer oder seelsorglicher Behandlung gewesen. (hr)





Coburger Convent setzt sich gegen Messe durch 

CELLE/HANNOVER. Das Oberlandesgericht Celle hat die Deutsche Messe dazu verpflichtet, den „Pfingstkongreß“ des Coburger Convents (CC) auf ihrem Gelände in Hannover stattfinden zu lassen. Damit hoben die Richter eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Hannover auf. Die Deutsche Messe, die zu hundert Prozent der öffentlichen Hand gehört, hatte ihren Vertrag mit dem Dachverband der Landsmannschaften und Turnerschaften vom 10. Dezember 2020 gekündigt (JF 5/21). Sie hatte sich auf eine Klausel im Mietvertrag berufen, nach der das Mietverhältnis aufgelöst werden könne, wenn „durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit“ oder „eine Schädigung des Ansehens der Deutschen Messe AG zu befürchten ist“. Eine solche Rufschädigung befürchtete die Messe AG aufgrund der Weltanschauung einzelner Mitglieder des CC, die den Werten und der Haltung der Messe als weltoffenes Unternehmen widersprächen. Das Oberlandesgericht Celle argumentierte in seinem Beschluß, der der JF vorliegt, daß die entsprechende Klausel einer Überprüfung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht standhalte. Der Messe hätten die Gründe für die „Befürchtung eines Ansehensverlustes“ bereits vor Vertragsschluß bekannt gewesen sein müssen. (ls)