© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 12/21 / 19. März 2021

Du bleibst hier nicht drin
Unvereinbarkeit: Die Gewerkschaft der Polizei möchte künftig keine AfD-Mitglieder mehr in ihren Reihen dulden / „Meinungspluralismus mit Füßen getreten“
Felix Krautkrämer

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat einen Unvereinbarkeitsbeschluß mit der Mitgliedschaft in der AfD erlassen. Wer das Zusammenleben in Deutschland in Frage stelle oder angreife, sei in der GdP unerwünscht, teilte die Gewerkschaft am Freitag vergangener Woche mit. Der Bundesvorstand habe sich daher darauf verständigt, daß gleichzeitige Mitgliedschaften in der AfD und der GdP nicht miteinander vereinbar seien. „Mitglieder, die sich mit ihrer Parteimitgliedschaft zur AfD bekennen, sie unterstützen oder mit ihr sympathisieren“, würden daher aufgefordert, die GdP zu verlassen.

Die Positionen und Meinungen der AfD widersprächen dem solidarischen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und Rollenverständnis von Polizeibeschäftigten, erläuterte GdP-Vize Dietmar Schilff. So hätten beispielsweise hochrangige AfD-Politiker in der Corona-Krise an Querdenken-Demonstrationen teilgenommen und dabei den Schulterschluß mit Rechtsextremen, Antisemiten, Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern gesucht. „Als GdP mit langer demokratischer Tradition stellen wir uns dem Ansinnen der AfD entschieden entgegen“, betonte Schilff, der selbst SPD-Mitglied ist.

Zur Unterstützung ihres Standpunks beschloß die Gewerkschaft zudem ein mehrseitiges Positionspapier. In diesem stellt sie unter anderem fest, daß die AfD eine „im Kern rassistische, nationalistische, menschenverachtende, demokratie- und gewerkschaftsfeindliche Partei“ sei. Politiker der AfD seien „mitverantwortlich für Haß, Hetze und Gewalt“.

Die AfD wies die Anschuldigungen zurück und verurteilte den Unvereinbarkeitsbeschluß. Mit diesem Beschluß agiere die GdP „für jeden offensichtlich als verlängerter Arm der Grünen und der SPD, zweier Parteien also, die die Interessen von Polizeibeamten regelmäßig mit Füßen treten“, sagte der stellvertretende innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und frühere Polizeihauptkommissar Martin Hess. „Um Parteipolitik unter dem Deckmantel politischer Korrektheit zu treiben, greift die GdP zu antidemokratischen Methoden, indem sie den Meinungspluralismus mit Füßen tritt.“

Hess, GdP-Mitglied und Polizist mit 27 Jahren Diensterfahrung, hält die Stigmatisierung der Parteimitglieder auch deshalb für unangemessen, weil „die AfD – vehement wie keine andere Partei – die Einhaltung von Recht und Gesetz“ einfordere.

Anstatt zu reden, „spaltet man lieber“

Auch der Fraktionschef der AfD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer, ist empört über das Vorgehen: „Die haltlosen Unterstellungen gegenüber meiner Partei zeigen eine Gesinnungsethik auf, die absolut nichts mit den wirklichen Problemfeldern der Polizei zu tun hat. Die Bundesführung der GdP pauschalisiert mit diesem Beschluß und stößt damit den rechtstreuen Beamten und Mitgliedern einer Rechtsstaatspartei vor den Kopf.“ Kramer ist seit 21 Jahren Mitglied der größten Polizeigewerkschaft, gehörte früher sogar der Landeskontrollgruppe (also dem Landesvorstand) an und war als GdP-Mitglied bereits Personalrat in der Polizei. „Anstatt miteinander in den Diskurs zu kommen, spaltet man lieber“, kritisiert der AfD-Politiker die Gewerkschaftskollegen. Kramer hebt als positive Ausnahme den Landesverband Brandenburg hervor, der gezeigt habe, daß es auch anders geht.

Tatsächlich hatte sich der Vorsitzende der Brandenburger GdP, Andreas Schuster, sich gegen den Unvereinbarkeitsbeschluß gewandt: „Wir sind der Auffassung, rechtlich ist das nicht haltbar.“ 

Die GdP ist mit über 190.000 Mitgliedern die größte gewerkschaftliche Standesvertretung von Polizisten in Deutschland. Sie gehört dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an.