© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    33/98 07. August 1998

 
Pornographie: Behördliche Aufklärungsschriften enthalten Anregungen für Pädophile
Erzieher sollen Sexspiele anleiten
(idea)

Kinderpornographie gibt es nicht nur im Internet; selbst Aufklärungsschriften von Bundesbehörden enthalten Anregungen für Pädophile. Darauf hat jetzt der Verein "Menschen, Umwelt, Tiere" (MUT) in Neckargemünd bei Heidelberg hingewiesen. Unter dem Deckmantel von Sexualpädagogik würden sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern als normal dargestellt, kritisiert MUT.

Nach Angaben des Vereins empfehlen sowohl der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) in Bonn als auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln einen "Sexpack" für Erzieher, der zu sexuellen Spielen auffordere. Ihre Literaturlisten enthielten Publikationen wie das Buch "Sexfront" mit kinderpornographischen Abbildungen.

Die Pro-Familia-Vertriebs GmbH verbreite die Serie "Mein heimliches Auge", die in der Aufklärungsrubrik pornographische Darstellungen zwischen Kindern und Erwachsenen sowie von Kindern und Tieren enthalte. Dagegen ermittelt die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main. In der auch von Pro Familia –Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung verantworteten Publikation "Lieben, Kuscheln, Schmusen" würden Erzieher aufgefordert, Kinder zu Sexspielen anzuleiten.

Die in vielen FKK-Zeitschriften gedruckten Großaufnahmen kindlicher Geschlechtsteile hätten zwar vor einem Jahr zur teilweisen Indizierung durch die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften geführt, seien aber nach wie vor nicht verboten und könnten in Deutschland oder Holland bestellt werden.

Nach Ansicht des MUT-Vorsitzenden Michael Brenner tragen viele Medien dazu bei, daß der Respekt vor Kindern immer mehr abnehme. So würden in Sex-Illustrierten Kinderpuppen "mit drei Lustöffnungen" angeboten. Dadurch würden pädophile Erwachsene in ihren Neigungen bestärkt und zu kriminellen Handlungen angeregt. Mitschuld an dieser Entwicklung seien auch vermeintlich fortschrittliche Parteien wie die Bündnisgrünen. So hätte das Wahlprogrammm der Öko-Partei bis 1995 die Forderung nach straffreier Anerkennung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern enthalten, wenn dies im Einvernehmen geschehe.

Brenner plädiert für eine Reform des Paragraphen184 Strafgesetzbuch, der die Verbreitung pornographischer Schriften regelt. Bisher verbiete der Gesetzgeber nur harte Kinderpornographie, die sexuelle Manipulationen zeige. Weiche Pornographie, zu der auch das Zeigen von Geschlechtsteilen gehöre, sei hingegen erlaubt.

Künftig müßte auch das Herstellen, Verbreiten und Beziehen von Nacktaufnahmen mit Minderjährigen bestraft werden können, wenn sie die Sexualität des Betrachters anstacheln sollen. Entsprechende Vorstöße beim Bonner Justizministerium seien bisher jedoch erfolglos geblieben, kritiserte der MUT-Vorsitzende gegenüber der evangelischen Nachrichtenagentur idea.

Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) befürchtete Klagen gegen Baby-Reklame in Zeitungen, Zeitschriften und im Fernsehen. Nach Ansicht Brenners lassen sich jedoch die Tatbestände im Interesse eines wirksamen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung genau beschreiben.

Der Verein Menschen, Umwelt, Tiere ist unter anderem mit Straf- und Indizierungsanträgen gegen menschenverachtende Darstellungen in den Medien aktiv geworden. In mehr als 30 Fernsehsendungen warb Brenner um Unterstützung für seine Aktionen zum Schutz von Kindern.


 
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