© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    42/98  09. Oktober 1998

 
 
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Le Pen droht jetzt ein Verfahren in Deutschland

MÜNCHEN. Die Staatsanwaltschaft München kann gegen den Europaparlamentarier und Vorsitzenden des Front National, Jean-Marie Le Pen ein Verfahren wegen Verharmlosung von NS-Verbrechen einleiten, nachdem ihm das EU-Parlament die parlamentarische Immunität entzogen hat. Der 70jährige hatte im April auf einer Veranstaltung in München erklärt, die Gaskammern seien nur ein "Detail" der Geschichte des Zweiten Weltkrieges. Daraufhin hatte das Bonner Justizministerium auf Ersuchern der Münchener Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität Le Pens beantragt. Vor dem EU-Parlament in Straßburg berief sich der FN-Chef am Dienstag auf sein Recht auf Meinungsfreiheit. Vor der Abstimmung, bei der 420 Abgeordnete für und 20 gegen die Aufhebung der Immunität votierten, erklärte Le Pen, der Begriff "Detail" bedeute keine Verharmlosung der Judenverfolgung. Der Krieg setze sich aus vielen Details zusammen – Schlachten, Bombardierungen, Hunger, Kälte, Hinrichtungen. Eines davon sei der Holocaust. Die Aufhebung der Immunität hatte das Bundesjustizministerium auf Ersuchen der Münchner Staatsanwaltschaft am 17. April beantragt. Nach deutschem Recht ist es strafbar, die nationalsozialistischen Verbrechen zu leugnen, zu billigen oder zu verharmlosen. Le Pen droht in Deutschland eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren.

 

BVG bei Landtagswahlen nicht mehr zuständig

KARLSRUHE. Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung von Wahlgrundsätzen könne künftig nur noch dann vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) erhoben werden, wenn sie sich auf Bundestagswahlen beziehen. In einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Zweiten Senats hat sich das BVG bei Kommunal- und Landtagswahlen für nicht mehr zuständig erklärt. In diesen Fällen ist nur noch der Weg zu den Landevserfassungegerichten möglich (Az.: 2 BVR 1953/95). Hintergrund: Ein Mitglied des Landesvorstandes der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in Bayern hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen eine Vorschrift des Bayerischen Kommunalwahlrechts eingelegt. Danach kann eine nicht in den Parlamenten vertretene Partei nur dann kandidieren, wenn sie zuvor eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften sammelt. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde mit der Begründung zurück, der Beschwerdeführer könne sich bei Kommunalwahlen nicht auf das Grundrecht der Gleichheit berufen. Wer die Wahlgrundsätze auf Landesebene verletzt sieht, müsse die Prüfung vor den Landesgerichten beantragen.

 

Zahl der Asylbewerber im September weiter gestiegen

BONN. Immer mehr Flüchtlinge aus Rest-Jugoslawien suchen Asyl in Deutschland. Wie das Bundesinnenministerium am Dienstag in Bonn mitteilte, beantragten im September 4.431 Jugoslawen Asyl beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Im August waren es noch 3.457. Das entspricht einer Steigerung von 25 Prozent. Die Flüchtlinge stammen überwiegend aus der der Bürgerkriegsregion Kosovo. Nach offiziellen Angaben des Innenministeriums ist die Zahl der Asylbewerber insgesamt im September um 15,2 Prozent gegenüber dem Vormonat auf 9.651 gestiegen. Die Anerkennungsquote lag bei 4,1 Prozent.


 
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