© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    43/98  16. Oktober 1998

 
 
Meldungen

Pro-DM-Partei tritt bei der Landtagswahl in Sachsen an

DÜSSELDORF. Die Pro-DM-Partei von Bolko Hoffmann wertet ihr Abschneiden bei der Bundestagswahl im Freistaat Sachsen – sie erreichte dort 2,7 Prozent der Zweitstimmen – als "sehr vielversprechend" und sieht darin "eine gute Ausgangsposition" für die Landtagswahl im September 1999. Die Pro-DM-Partei werde deshalb ihre finanziellen Mittel zunächst auf diese Wahl konzentrieren, erklärte die Parteizentrale in Düsseldorf. Bei einem Erfolg in Sachsen werde Pro-DM dann auch an allen folgenden Landtagswahlen teilnehmen. Als Erfolg erwertet die Partei, daß es ihr sowohl bei der Bundestagswahl als auch bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern gelungen sei, in den Bereich der Wahlkampfkostenrückerstattung gekommen zu sein.

 

Magdeburger Landtag ohne Stasi-Sonderausschuß

MAGDEBURG. Der Landtag von Sachsen-Anhalt bleibt das einzige Landesparlament in den neuen Bundesländern ohne einen Sonderausschuß zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine etwaige Stasi-Vergangenheit. Die SPD begründete ihre Weigerung, einen solchen Ausschuß einzusetzen, mit der unumgänglichen Mitarbeit eines DVU-Abgeordneten. "Wir wollen nicht, daß ein vom Münchner Millionär Gerhard Frey fremdgesteuerter DVU-Mann in den Akten der Abgeordneten blättert, die einst von der Stasi angelegt wurden", erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Fikentscher. CDU-Fraktionschef Bergner warf der SPD "rituelle Angriffe gegen die DVU" vor, die "dem Kampf gegen Rechtsextremismus nicht gerecht" würden.

 

Abgeordnete für Anklage gegen Abgeordneten

DRESDEN. Der sächsische Landtag will gegen den früheren CDU-Fraktionsvorsitzenden Herbert Goliasch ein Anklageverfahren zur gerichtlichen Aberkennung seines Mandats einleiten. Mit goßer Mehrheit stimmten die Abgeordneten einem entsprechenden Antrag von 53 CDU- und SPD-Parlamentariern zu. Die PDS-Fraktion lehnte den Antrag geschlossen ab. Goliasch wird vorgeworfen, als Inoffizieller Mitarbeiter für die politische Abteilung der DDR-Kriminalpolizei gearbeitet zu haben, die eng mit der Staatssicherheit kooperierte. In zweiter Lesung müssen mindestens 61 von 120 Abgeordneten dem Antrag zustimmen. Danach kann der Landtagspräsident Klage beim Verfassungsgerichtshof in Dresden einreichen. Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem die Möglichkeit einer Anklage gegen Abgeordnete wegen Stasi-Verbindungen besteht.


 
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