© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 44/98 23. Oktober 1998 |
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Meldungen Der Atomausstieg ist beschlossene Sache BONN. Auf einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomkraft haben sich SPD und
Bündnisgrüne bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Zunächst soll mit den
Stromkonzernen über eine Lösung verhandelt werden, um einen Ausstieg ohne
Schadenersatzansprüche der Kraftwerksbetreiber zu erreichen, erläuterte der grüne
Vorstandssprecher Jürgen Trittin. Sollten diese Gespräche nicht binnen zwölf Monaten zu
einem Ergebnis führen, werde der Ausstieg aus der Atomtechnologie gesetzlich geregelt.
Auch die Praxis der Entsorgung soll geändert werden. Laut Trittin gehört dazu ein
gesetzlich verankertes Ende der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen im
Ausland sowie die Errichtung von Zwischenlagern an den Standorten der Atomkraftwerke. Hunde müssen für Viagra im Tierversuch sterben AACHEN. Jedes Medikament muß in gesetzlich vorgeschriebenen Tierversuchen überprüft
werden, bevor es auf den Markt kommt, so Christiane Cronjaeger vom Bundesverband der
Tierversuchsgegner. Medienberichte, nach denen das Potenzmittel Viagra auch an Hunden
getestet wurde, seien deshalb für sie keine Überraschung. Allerdings räumte sie ein,
daß bei Viagra die Perversion des Tierversuchs besonders offensichtlich würde. Um die
Pille auf den Markt zu bringen, würden die vorgeschriebenen Tierversuche einfach
gedankenlos nach Checkliste durchgeführt. Das zeigt sich an der Verwendung von Hunden,
die sich anatomisch und physiologisch von Menschen deutlich unterschieden. Rüden
besäßen einen Penisknochen und verfügen über eine natürliche Erektionsdauer von 30
Minuten. Garchinger dürfen über Reaktor FRM II abstimmen MÜNCHEN. Die Stadtverwaltung Garching muß nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zwei Bürgerentscheide zum Forschungsreaktor FRM II durchführen. Ziel der beiden höchstrichterlich zugelassenen Bürgerbegehren ist zum einen die Aufstellung eines einschränkenden Bebauungsplans sowie der Erlaß einer Veränderungssperre für das Reaktorgelände und zum anderen die Ausschöpfung aller zulässigen rechtlichen Mittel gegen den Forschungsreaktor. Der vierte Senat des VGH bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München und wies die Berufung des Stadtrates ab. Der Garchinger Stadtrat muß nun für die Bürgerentscheide einen Termin in den nächsten drei Monaten festlegen. |