© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    45/98  30. Oktober 1998

 
 
Meldungen

Verfassungsgericht stoppt Abtreibungs-Sonderweg

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die vom Bundesrecht abweichenden bayerischen Vorschriften für Abtreibungsärzte für verfassungswidrig erklärt. Nach einer Entscheidung des Ersten Senats schränken die Sonderregelungen das Grundrecht der Berufsfreiheit ein. Nach dem Urteil darf Ärzten nicht mehr vorgeschrieben werden, nur 25 Prozent ihrer Einnahmen aus Schwangerschaftsabbrüchen zu erzielen. Auch das Abtreibungsverbot in Fällen, in denen die Frau ihre Gründe nicht dargelegt hat, ist nach der Karlsruher Entscheidung verfassungswidrig. Die bayerische Sozialministerin Barbara Stamm kritisierte das Urteil als "Niederlage für den Schutz des ungeborenen Lebens".


Hamburger Polizisten fühlen sich unterbezahlt

HAMBURG. Zwei Drittel der Hamburger Polizisten fühlen sich unterbezahlt. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Polizeigewerkschaft bei 1.523 Beamten der Hansestadt hervor. Außerdem sind die Ordnungshüter mit der Beurteilung ihrer Arbeit unzufrieden. Es gehe dabei "nicht gerecht" zu, meinen 72,7 Prozent der Befragten. Eine fast gleich hohe Zahl (67,8 Prozent) beklagt die "permanente personelle Unterbesetzung". In der Öffentlichkeit hat sich das Bild der Beamten dagegen zum Positiven entwickelt. Nur 42 Prozent der Polizisten finden, daß die Hamburger Bürger "wenig Verständnis für polizeiliche Aufgaben und Maßnahmen" haben. 1995 waren noch 60,3 Prozent der Beamten der Ansicht, daß die Polizei "oftmals zum willkommenen Buhmann" gemacht werde.

Gegner der Schreibreform kritisieren Innensenator

BERLIN. Gegner der Rechtschreibreform haben die Einführung der neuen Regelungen auch im Schriftverkehr der Berliner Verwaltung scharf kritisiert. Einem entsprechenden Senatsbeschluß steht nach Ansicht der Bürgerinitiative "Wir sind das Rechtschreibvolk" das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli entgegen. Danach ist die Schreibreform nur für die Schulen rechtlich verbindlich. Personen außerhalb dieses Bereichs – also auch Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – sind nach dem höchstricherlichen Urteil "rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden". Die Bürgerinitiative sammelt zusammen mit dem "Berliner Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege" seit einem Monat Unterschriften für ein Volksbegehren gegen die umstrittene Rechtschreibreform.

Jeder dritte Abgeordnete präsentiert sich Online

FRANKFURT/MAIN. Nach einer Erhebung des Online-Magazins "politik-digital" nutzen mittlerweile 196 von 669 Abgeordneten im neuen Bundestag die Möglichkeit, sich im Internet zu präsentieren. Gemeinsam mit einer Jury bewertete das parteiunabhängige Magazin Inhalt, Design, Navigation, Interaktivität sowie die Reaktionsschnelligkeit auf Bürgeranfragen der Parlamentarier-Seiten im Netz. Jury-Mitglied Stephan Balzer kritisierte dennoch: "Alles in allem besteht allerdings erheblicher Nachholbedarf auf dem Weg in eine multimediale Bundespolitik." Dies seien erst die "ersten Gehversuche" der Politiker in die neue Zukunft.


 
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