© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/98 30. Oktober 1998 |
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Meldungen Verfassungsgericht stoppt Abtreibungs-Sonderweg KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die vom Bundesrecht abweichenden bayerischen Vorschriften für Abtreibungsärzte für verfassungswidrig erklärt. Nach einer Entscheidung des Ersten Senats schränken die Sonderregelungen das Grundrecht der Berufsfreiheit ein. Nach dem Urteil darf Ärzten nicht mehr vorgeschrieben werden, nur 25 Prozent ihrer Einnahmen aus Schwangerschaftsabbrüchen zu erzielen. Auch das Abtreibungsverbot in Fällen, in denen die Frau ihre Gründe nicht dargelegt hat, ist nach der Karlsruher Entscheidung verfassungswidrig. Die bayerische Sozialministerin Barbara Stamm kritisierte das Urteil als "Niederlage für den Schutz des ungeborenen Lebens".
HAMBURG. Zwei Drittel der Hamburger Polizisten fühlen sich
unterbezahlt. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Polizeigewerkschaft bei 1.523
Beamten der Hansestadt hervor. Außerdem sind die Ordnungshüter mit der Beurteilung ihrer
Arbeit unzufrieden. Es gehe dabei "nicht gerecht" zu, meinen 72,7 Prozent der
Befragten. Eine fast gleich hohe Zahl (67,8 Prozent) beklagt die "permanente
personelle Unterbesetzung". In der Öffentlichkeit hat sich das Bild der Beamten
dagegen zum Positiven entwickelt. Nur 42 Prozent der Polizisten finden, daß die Hamburger
Bürger "wenig Verständnis für polizeiliche Aufgaben und Maßnahmen" haben.
1995 waren noch 60,3 Prozent der Beamten der Ansicht, daß die Polizei "oftmals zum
willkommenen Buhmann" gemacht werde. Gegner der Schreibreform kritisieren Innensenator BERLIN. Gegner der Rechtschreibreform haben die Einführung der neuen
Regelungen auch im Schriftverkehr der Berliner Verwaltung scharf kritisiert. Einem
entsprechenden Senatsbeschluß steht nach Ansicht der Bürgerinitiative "Wir sind das
Rechtschreibvolk" das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli entgegen.
Danach ist die Schreibreform nur für die Schulen rechtlich verbindlich. Personen
außerhalb dieses Bereichs also auch Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst
sind nach dem höchstricherlichen Urteil "rechtlich nicht gehalten, die neuen
Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden". Die
Bürgerinitiative sammelt zusammen mit dem "Berliner Verein für deutsche
Rechtschreibung und Sprachpflege" seit einem Monat Unterschriften für ein
Volksbegehren gegen die umstrittene Rechtschreibreform. Jeder dritte Abgeordnete präsentiert sich Online FRANKFURT/MAIN. Nach einer Erhebung des Online-Magazins "politik-digital" nutzen mittlerweile 196 von 669 Abgeordneten im neuen Bundestag die Möglichkeit, sich im Internet zu präsentieren. Gemeinsam mit einer Jury bewertete das parteiunabhängige Magazin Inhalt, Design, Navigation, Interaktivität sowie die Reaktionsschnelligkeit auf Bürgeranfragen der Parlamentarier-Seiten im Netz. Jury-Mitglied Stephan Balzer kritisierte dennoch: "Alles in allem besteht allerdings erheblicher Nachholbedarf auf dem Weg in eine multimediale Bundespolitik." Dies seien erst die "ersten Gehversuche" der Politiker in die neue Zukunft. |