© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    52 u. 53/98  18. Dezember / 25. Dezember 1998

 
 
Meldungen

Stasi-Mitarbeitern droht in Thüringen Mandatsentzug

ERFURT. In Thüringen müssen Landtagsabgeordnete, die bewußt mit der Staatssicherheit der ehemaligen DDR zusammengearbeitet haben, künftig um ihr Mandat bangen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete vorige Woche der Landtag in Erfurt gegen die Stimmen der PDS. Danach kann bei begründetem Verdacht auf eine Mitarbeit in der Spitzelorganisation eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Landtagsabgeordneten über die Aufhebung des betroffenen Mandates beschließen. Der PDS-Abgeordnete Roland Hahnemann warf den Initiatoren des Gesetzes zwar vor, sie wollten Parlamentsverhältnisse nachträglich verändern, tatsächlich aber dürfte das Verfahren lediglich auf einen Einzelfall, die PDS-Abgeordnete Almut Beck, angewandt werden. Die bundesweit bislang einmalige Regelung, die einheitlich von CDU und SPD getragen wird, soll nach Aussage ihrer Initiatoren in Thüringen die Demokratie schützen. Der SPD-Abgeordnete Kurt Weyh verschaffte seiner Sorge Ausdruck. Er verteidigte das Gesetz mit den Worten: "Ich will nicht, daß die Täter von gestern Macht in der Demokratie erhalten. Uns leitet nicht der Haß, sondern die Sorge um die Demokratie."

 

Jeder dritte Straftäter in Bayern war ein Ausländer

MÜNCHEN. 1997 war fast jeder dritte von einem bayerischen Gericht verurteilte Straftäter ein Ausländer. Von den 165.710 rechtskräftigen Verurteilungen betrafen 52.385 (31,6 Prozent) Ausländer (der Anteil der Wohnbevölkerung betrug Ende 1997 9,4 Prozent). Laut Bayerischem Landesamt für Statistik ist dies ein Anstieg um 6,5 Prozent. Zu den Verurteilten zählten fast 90 Prozent Straftäter mit einer Staatsangehörigkeit von Nicht-EU-Staaten. 15,3 Prozent besaßen eine türkische, 14,8 Prozent eine Staatsangehörigkeit des ehemaligen Jugoslawien, 11,2 Prozent eine EU- und 58,5 Prozent sonstige oder keine Staatsangehörigkeit; 0,3 Prozent machten Angehörige ausländischer Streitkräfte aus. Die verurteilten Ausländer verstießen häufig gegen das Asylverfahrensgesetz und gegen das Ausländergesetz. Aber auch bei Straftaten gegen das Strafgesetzbuch ist ihr Anteil sehr hoch: bei dem Verschaffen von falschen Ausweisen (91,2 Prozent), der Falschbeurkundung (90,1 Prozent) oder dem Mißbrauch von Ausweispapieren (89,9 Prozent). Im Vergleich zu 1996 ist die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls, bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und bei Betrug stark gestiegen, während Straftaten gegen das Asylverfahrensgesetz abgenommen haben.


 
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