© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    06/99 05. Februar 1999


Meldungen

Verfassungsgericht weist studentische Klage zurück

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in der verfaßten Studentenschaft in Hessen als unzulässig abgelehnt. Der Zulässigkeit stünde der Grundsatz der Subsidiarität entgegen, heißt es in einer Entscheidung des Ersten Senats vom 21. Januar, die erst in der vorigen Woche bekanntgeworden war. Das Gericht wies den Beschwerdeführer darauf hin, daß er vor dem Verwaltungsgericht Klage auf gerichtliche Feststellung erheben kann, daß er nicht Mitglied in der Studentenschaft seiner Universität ist. Eingereicht wurde die Verfassungsbeschwerde von Eike Erdel, Student an der Universität Marburg und Mitglied im Republikanischen Hochschulverband (siehe JF 3/99).

 

Extremisten überfielen Ostpreußen-Veranstaltung

DRESDEN. Eine Gruppe vermummter Jugendlicher überfiel am vergangenen Montag eine Vortragsveranstaltung des Landesverbandes Sachsen der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen (JLO) zum Thema "Das Schwarzbuch des Kommunismus". Wie der JLO-Landessprecher Alexander Kleber mitteilte, stürmten die Täter die Geschäftsstelle des Bundes der Vertriebenen (BdV) kurz bevor der Gastredner mit seinen Ausführungen beginnen konnte. Mit Pflastersteinen wurden mehrere Scheiben eingeworfen. Verletzt wurde niemand. Die Täter, die vermutlich aus dem linksextremistischen Milieu der Landeshauptstadt stammen, konnten unerkannt entkommen.

 

Volksbegehren für direkte Demokratie nimmt Hürde

BERLIN. Die Bürgeraktion "Mehr Demokratie" hat in der Hauptstadt ein Volksbegehren für ein stärkeres Mitspracherecht der Bürger in der Politik erfolgreich auf den Weg gebracht. Mit 37.426 Unterschriften reichte die bundesweite Initiative am vergangenen Dienstag bei der Landesregierung deutlich mehr als die erforderlichen Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens ein. Ziel sind ein anwendungsfreundliches Abstimmungsrecht auf Landesebene und die Einführung des Bürgerentscheids in den Berliner Bezirken. Berlin ist nach Bayern, Hamburg und Bremen bereits das vierte Bundesland, in dem ein Volksbegehren für mehr Bürgermitsprache erfolgreich eingeleitet wurde. Der Berliner Senat prüft nun die Zulassung des Volksbegehrens. Spätestens nach 45 Tagen muß er die Eintragungsfrist für das Volksbegehren – die zweite der drei Stufen des Volksentscheidverfahrens – bekanntgeben.


 
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