© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    07/99 12. Februar 1999


Meldungen

Zusammenlegung von Ministerien ist rechtswidrig

MÜNSTER. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des Landesverfassungsgerichts ist die in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr erfolgte umstrittene Zusammenlegung von Innen- und Justizministerium nicht rechtens zustandegekommen. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, habe Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) damit das Recht des Parlament verletzt. Bei einer Angelegenheit von solcher Tragweite hätte der Landtag nicht übergangen werden dürfen. Für die Zusammenlegung hätte es eines Gesetzes bedurft, erklärte das Gericht. Mit dem Urteil gab der Verfassungsgerichtshof einem Antrag der CDU-Fraktion gegen den Ministerpräsidenten statt. Kommentar Seite 2

 

Bundesregierung stoppt Auszahlung von Geldern

BONN. Die rot-grüne Bundesregierung hat die von ihr mit jährlich 400.000 Mark finanzierte Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik ermahnt, keine Referenten "aus der rechtsextremen Szene" auftreten zu lassen. Wie Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye in Bonn erklärte, sei die Restzahlung von 200.000 Mark ausgesetzt worden, bis geklärt sei, was in der Vergangenheit warum passiert sei und wie es abgestellt werde. Heye reagierte damit auf Recherchen des ARD-Magazins "Panorama", das behauptet hatte, daß von der Gesellschaft jahrelang Referenten beschäftigt worden seien, die Verbindung "zur rechtsextremen Szene" hätten. Namentlich genannt wurde neben anderen der Ex-General Franz-Uhle-Wettler.

 

Wohnungsdurchsuchungen bei Fundamentalisten

KARLSRUHE. Wie der Generalbundesanwalt in Karlsruhe mitteilte, sind am Dienstag in Braunschweig und Hildesheim Wohnungen sowie Moscheeräume des fundamentalistisch-islamischen "Hilavet Devleti" durchsucht worden. Dabei wurden eine Neun-Millimeter-Pistole, Munition sowie Dokumente sichergestellt. Gegen den "Kalifen" Metin Kaplan und weitere Führungsmitglieder des in Köln ansässigen Verbandes ermittelt der Generalbundesanwalt wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung, der Ermordung eines abtrünnigen Verbandsmitglieds und anderer Straftaten.


 
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