© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    11/99 12. März 1999


Meldungen

Kein allgemeinpolitisches Mandat für Bremer AStA

BREMEN. Nach einem Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts (Az: VG Bremen 6K 16363/96), das vorigen Donnerstag veröffentlicht wurde, muß sich der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) der Universität Bremen in seinen politischen Äußerungen beschränken. Erklärungen, Forderungen und Stellungnahmen, die nicht hochschulbezogene Bereiche betreffen, sind demnach künftig zu unterlassen. Damit wurde der Klage eines Studenten auf Unterlassung der Wahrnehmung des allgemeinpolitischen Mandats stattgegeben. Bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500.000 Mark sind dem AStA insbesondere Veröffentlichungen und Aktivitäten zur Energiepolitik, der inneren Sicherheit, wie auch zur Türkeipolitik verboten. Gleiches gelte für die Ausländerpolitik, sofern nicht unmittelbar Belange der Hochschule oder von Hochschulangehörigen berührt seien. Nach Angaben des Gerichts gilt das Urteil bislang nur für Bremen. Es könne jedoch bei gleichlautenden Hochschulgesetzen in anderen Bundesländern mit herangezogen werden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann der AStA die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

 

Dem Volksbegehren wird die Zulassung verweigert

BERLIN. Der Berliner Senat hat vergangene Woche das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Berlin" verboten. Die Antragsteller kritisierten die Senatsentscheidung als "demokratiefeindliches Verbot einer Verfassungsdiskussion". Die Regierung wolle, "daß Berlin bundesweites Schlußlich bei der Bürgermitsprache bleibt", erklärte der Berliner Sprecher von Mehr Demokratie, Ivo Schröter. Berlin sei damit das einzige Bundesland, in dem Verfassungsänderungen per Volksbegehren und Bürgerentscheide in Bezirken verboten sind. Der Senat versuche, "die Bürger völlig zu entmündigen". Nach Erhalt des amtlichen Senatsschreibens wolle die Bürgeraktion Einspruch beim Landesverfassungsgericht erheben. Das Volksbegehren hat eine Änderung des "Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid" zum Ziel. Die in diesem Landesgesetz vorgeschriebenen Hürden sollen per Volksentscheid gesenkt werden. Unterstützt wird das Volksbegehren von 16 Berliner Wissenschaftlern, unter ihnen der Präsident der Humboldt-Universität, Hans Meyer, sowie 26 Organisationen, unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU), dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Grünen Liga, dem Naturschutzbund (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie dem Behindertenverband.


 
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