© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    17/99 23. April 1999


Bundesverfassungsgericht: Anhörung über die Käfighaltung von Hühnern
Tierschützerischer Mut gefordert
Gerhard Quast

Wieviel Platz braucht eine Käfi-henne? So lautete die Streitfrage, die bei der mündlichen Verhandlung zur Normenkontrollklage über die Hennenhaltungsverordnung von 1987 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe geklärt werden sollte.

Derzeit werden jeder Käfighenne gerade einmal 450 Quadratzentimeter zugebilligt. Das entspricht nicht einmal drei Vierteln eines DIN-A-4-Blattes. Zu wenig, befand Nordrhein-Westfalen und reichte vor neun Jahren Klage gegen die Verordnung ein. Das Käfighaltungssystem verletze das Gebot des Tierschutzgesetzes, nach dem ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden muß, so das Hauptargument. Zudem sei beim Zustandekommen der Verordnung ein schwerer Verfahrensfehler vorgekommen, weil die Tierschutzkommission erst nachträglich angehört wurde.

Unterstützt wird dieser Standpunkt nicht nur von Niedersachsen, Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch vom "Bündnis Tierschutz", einem lockeren Zusammenschluß der vier großen Tierschutzverbände. In einem Offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke, der noch als niedersächsischer Landesminister gegen die Käfighaltung kämpfte und jetzt vor einem "nationalen Alleingang" und drohenden Wettbewerbsnachteilen warnt, fordert das Bündnis ihn auf, endlich "tierschützerischen Mut" zu zeigen und sich nicht länger hinter der Argumentation zu verstecken, daß derzeit europaweit kein Verbot möglich sei. Es verweist vielmehr auf Schweden und die Schweiz, wo die Käfighaltung verboten und die Produktion trotzdem nicht zusammengebrochen sei. Die Entscheidung des BVerfG wird für Herbst erwartet.


 
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