© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    21/99 21. Mai 1999


Meldungen

Republikaner erringen Teilerfolg gegen FDP

MÜNSTER. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, daß die FDP staatliche Zahlungen in Höhe von 12,4 Millionen Mark für das Jahr 1996 zu Unrecht erhalten hat. Es stellte fest, daß von den zurückzuzahlenden 300.000 Mark den Republikanern 255.800 Mark aus den der FDP gewährten Zuwendungen zustehen. Die FDP hatte versäumt, die ihr zustehenden staatlichen Finanzmittel fristgerecht zu beantragen. Aller Wahrscheinlichkeit nach kann die Partei jedoch 12,1 Millionen Mark ihrer Mittel behalten, da die mit der Prüfung betraute Bundestagsverwaltung im Vorfeld in einem Gutachten und zwei Gerichtsinstanzen von der Rechtmäßigkeit der Zahlung überzeugt war, zeigte sich FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms zuversichtlich. In einem gleich gelagerten Fall waren den Republikanern 1994 sämtliche Mittel gestrichen worden, so daß die Republikaner nun erwägen, Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen.

 

Kritik an CSU-Gesetz über Bürgerentscheide

MÜNCHEN/FREYUNG. Das von der CSU im Landtag durchgesetzte und seit dem 1. April geltende neue Bürgerentscheidrecht mißachtet nach Ansicht der Bürgeraktion "Mehr Demokratie" die bayerische Verfassung. Diese gibt den Bürgern in Artikel 12, Absatz 3, das Recht, Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu regeln. Das neue Gesetz schütze Begehren erst nach ihrer Zulassung durch den Gemeinderat davor, daß ihnen entgegenstehende Entscheidungen getroffen oder vollzogen würden, womit die Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt werden könnten. Nur mit einstweiligen Anordnungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) konnten diese seither ihr in der Verfassung garantiertes Recht einklagen. Nach einer Grundsatzentscheidung besteht bei einem rechtmäßigen Bürgerbegehren bereits ab der Einreichung im Rathaus ein Anspruch auf Bürgerentscheid.


 
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