© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    21/99 21. Mai 1999


Meldungen

"Kriegsgegner" ehren Wehrmacht-Deserteure

WEIMAR. Auf einer Veranstaltung des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung der Heinrich-Böll-Stiftung und der evangelischen Kirche ist vorigen Sonnabend im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald der Deserteure der deutschen Wehrmacht gedacht worden. Die Teilnehmer ehrten die rund 30.000 deutschen Soldaten und Offiziere, die während des Zweiten Weltkrieges wegen Desertion oder Befehlsverweigerung zum Tode verurteilt wurden, mit einer Kranzniederlegung. In einer Erklärung wurde ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung sowie die Gewährung des Asylstatus für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus dem ehemaligen Jugoslawien gefordert. Noch immer würden Deserteure aus Südosteuropa nach ihrer Flucht zurückgeschickt.

 

Volksinitiative sammelt 10.000 Unterschriften

LODMANNSHAGEN. Innerhalb von knapp vier Monaten ist es der Volksinitiative "Wir stoppen die Rechtschreibreform" in Mecklenburg-Vorpommern gelungen, mehr als 10.000 Unterschriften zu sammeln, womit das Ziel der Initiatoren, dem Landeswahlleiter bis Ende Juni die erforderlichen 15.000 Unterschriften vorzulegen, in greifbare Nähe rückt. Wie in Berlin, Bayern und Bremen kann es daher schon bald in Mecklenburg-Vorpommern zu einem Volksbegehren kommen. Vorbild ist dabei Schleswig-Holstein, wo seit dem erfolgreichen Volksentscheid wieder nach den alten Regeln geschrieben und unterrichtet wird.

 

Völkerrechtler sind sich uneins über Nato-Einsatz

BONN. Der Würzburger Völkerrechtler Dieter Blumenwitz hat den Nato-Einsatz gegen Jugoslawien als "völkerrechtswidrig" bezeichnet. Daraus könne abgeleitet werden, daß eventuell geschädigte Soldaten der Bundeswehr zivilrechtliche Ansprüche gegen die Bundesregierung geltend machen könnten, sagte Blumenwitz auf dem 50. Deutschen Anwaltstag in Bonn. Sein Kollege Mathias Herdegen vertrat die gegenteilige Auffassung und plädierte für eine "dynamische" Auslegung der Charta der Vereinten Nationen, so daß je nach Lage eine "humanitäre Intervention" auch bei Nichtbeachtung eines Vetos im UN-Sicherheitsrat völkerrechtlich nicht zu beanstanden sei.

 

Ermittlungen gegen Polizeibeamte eingeleitet

BERLIN. Wegen Übergriffen während der Ausschreitungen der autonomen Szene am 1. Mai in Berlin wird gegen 21 Polizeibeamte ermittelt. Zu den Verfahren gehört auch der Fall eines Polizisten, der nach Darstellung seiner Kollegen grundlos auf eine friedlich demonstrierende Frau eingeschlagen haben soll. Bei dem Übergriff war der Schlagstock des Beamten zerbrochen, die Frau erlitt schwere Kopfverletzungen.


 
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