© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    21/99 21. Mai 1999


Meldungen

Luxus allein macht die Deutschen nicht glücklicher

LUZERN. Menschen werden nicht durch mehr Konsumgüter oder Reisen glücklich, sondern durch die Annahme von Herausforderungen und Aufgaben. Über dieses Forschungsergebnis informiert die Leiterin des Instituts für Demoskopie, Elisaeth Noelle-Neumann, beim Internationalen Familienkongreß in Luzern. Laut Umfragen liege der Anteil der Deutschen, die sich selbst als glücklich bezeichnen, seit 1954 konstant bei knapp 30 Prozent. Der in dieser Zeit angewachsene Wohlstand, die Arbeitszeitverkürzung und vermehrte soziale Sicherheit haben den Anteil der Glücklichen nicht vermehrt. Die Demoskopie widerlegt laut Noelle-Neumann auch die Ansicht, daß die Entwicklung einer starken Persönlichkeit wenig mit der Familie zu tun habe. "Persönlichkeitsstarke Menschen sind in hohem Maße Familienmenschen!", zitiert die Nachrichtenagentur idea Elisabeth Noelle-Neumann.

 

Mit Vorbereitungskursen Scheidungszahlen senken

TÜBINGEN. Die evangelischen Kirchen in Europa sollten Ehevorbereitungskurse und Ehebegleitung anbieten, um gegen die hohe Zahl der Scheidungen vorzugehen. Das hat der Tübinger Theologe Werner Neuer angeregt. "Immer weniger Menschen bringen die psychischen Voraussetzungen mit, eine lebenslange Ehe zu führen", erläuterte Neuer. Im Bewußtsein der nachkommenden Generation sei Scheidung bereits etwas ganz Normales. Der Theologe wies darauf hin, daß sich die Zahl der "wilden Ehen" in Deutschland in den vergangenen 15 Jahren vervierfacht habe.

 

Strafverfahren gegen Abtreibungsarzt eingestellt

OLDENBURG. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Arzt, der in Oldenburg ein lebensfähiges Kind in der 26. Schwangerschaftswoche abgetrieben hat und mehr als neun Stunden medizinisch unversorgt ließ, hat der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) als Skandal bezeichnet. Hüppe hatte im Januar 1998 bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Das Kind war 1997 nach Diagnose des Down-Syndroms abgetrieben worden, hatte seine Abtreibung aber überlebt. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt bezweifelte zwar nicht, daß das Kind nach der Abtreibung stundenlang ohne medizinische Versorgung blieb. Doch lasse sich nicht nachweisen, daß dadurch weitere Gesundheitsschäden entstanden seien, heißt es in einem Brief an Hubert Hüppe.


 
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