© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    24/99 11. Juni 1999


Meldungen

Grüne: Ladenschluß für kleine Geschäfte lockern

BONN. Unternehmen mit bis zu fünf Angestellten sollten ihre Öffnungszeiten völlig frei wählen können, forderte die grüne Bundestagsabgeordnete Margareta Wolf. Mit einer solchen Ausnahmeregelung könnten kleine Geschäfte ihre Wettbewerbsnachteile abbauen und flexibel Marktnischen besetzen. "Da für die größeren Unternehmen die bisherigen Ladenschlußzeiten gelten würden, könnte an die Stelle des ruinösen Kostenwettbewerbs im Einzelhandel endlich ein Qualitäts- und Dienstleistungswettbewerb treten", erklärte Wolf, die den Arbeitskreis Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Finanzen der bündnisgrünen Fraktion koordiniert. Durch diese Liberalisierung der Öffnungszeiten könne das weitere Sterben der "Tante-Emma-Läden" sowie die spätabendliche Monopolstellung von Tankstellen beseitigt werden. Gleichzeitig wäre dies ein Anreiz zur Gründung neuer Geschäfte.

 

Versicherungswirtschaft warnt vor Altersarmut

MÜNCHEN. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat angekündigt, um das Steuerprivileg in der Kapitallebensversicherung zu kämpfen. GDV-Präsident Bernd Michaels warnte in einem Interview mit dem Focus ausdrücklich davor, die geltende Regelung zu ändern. "Würde die Bundesregierung die steuerliche Förderung der Lebensversicherung wegfallen lassen, dann stiege die Altersarmut", sagte er. Bislang sind die Erträge aus Lebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren steuerfrei. Die Bundesregierung plant jedoch, unter bestimmten Bedingungen auch Investmentfonds und andere Bankprodukte zur Altersvorsorge steuerfrei zu stellen.

 

Gewerkschaft befürchtet Mangel an Lehrstellen

DÜSSELDORF. Schätzungsweise 180.000 Jugendliche werden in diesem Jahr ohne Lehrstelle bleiben. Bis zum Ende des Schuljahres sei mit 690.000 Bewerbern zu rechnen, erklärte Regina Görner, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Derzeit seien bei den Arbeitsämtern bereits 665.000 Bewerber, aber nur 478.000 Stellen gemeldet. Habe es vor kurzem in der Baubranche oder bei Köchen und Bäckern noch ein Überangebot an Lehrstellen gegeben, so habe sich das jetzt komplett umgedreht, erläuterte das DGB-Vorstandsmitglied. Auch in den neuen Berufen der Informationstechnik sei die Stellennachfrage heute weit größer als das Angebot.

 

Was seit dem 1. April für 630-Mark-Jobs gilt

BONN. Zum 1. April 1999 sind neue Regelungen für die Abrechnung von geringfügig Beschäftigten eingetreten. So kann der Arbeitslohn zukünftig steuerfrei bleiben, wenn dem Arbeitgeber u.a. eine finanzamtliche Freistellung des Arbeitnehmers vorliegt. Ist das nicht der Fall, muß der Arbeitslohn entweder pauschal oder nach Lohnsteuerkarte versteuert werden. Unabhängig von der steuerlichen Abrechnung sind im Regelfall aber Sozialbeiträge zu zahlen. Wie seit dem 1. April die neuen Abrechnungen zu gestalten sind, zeigt die Broschüre "Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse" des Deutschen Industrie- und Handelstages. Die Publikation beinhaltet neben dem Gesetzestext auch die gesetzlichen Änderungen. Die Broschüre ist zum Preis von 14,50 Mark beim DIHT, Abt. Information, Adenaueralle 148, 53113 Bonn, erhältlich.


 
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