© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    33/99 13. August 1999


Meldungen

Prostitution künftig ein ganz normaler Beruf

BONN. Der von Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) angekündigte Gesetzesentwurf, Prostitution als gewöhnlichen Beruf anzuerkennen, hat in Kirche und Politik ein geteiltes Echo hervorgerufen. Die Pläne sehen vor, daß Prostitutierte in die Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung aufgenommen werden und Arbeitsverträge mit Bordellbesitzern schließen können. Vertreterinnen von SPD und Grüne begrüßten das Vorhaben, weil es die Rechte von Frauen stärke, deren Dienst täglich "Millionen von Männern" in Anspruch nähmen. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Norbert Geis, meinte dagegen, die Tätigkeit von Prostituierten verstoße nach wie vor gegen die guten Sitten. Dies sei keine Dienstleistung wie in einem Postamt.

 

Steuerzahlerbund gegen Förderung von Radikalen

BERLIN. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Berlin hat eine sofortige Streichung sämtlicher staatlicher Fördergelder für die linksradikale Organisation "Jungdemokraten/Junge Linke" gefordert. Trotz "staatsfeindlicher und peinlicher" Aktionen beim Berliner Gelöbnis erhalte die Gruppe jährlich 39.000 DM staatliche Zuschüsse. Die Sprecherin der Senatsjugendverwaltung, Rita Hermanns, sähe die umstrittene Gruppe dennoch für förderungswürdig an. Dagegen unterstützt der BdSt die Initiative des Geschäftsführers der CDU-Fraktion, Roland Gewalt, der feststellte: "Wer die Soldaten der deutschen Bundeswehr beleidigt, ja tätig angreift, ist ein Fall für den Staatsanwalt und nicht für Staatsknete."

 

BGH bestätigt Urteile gegen DDR-Militärjuristen

LEIPZIG. Zwei frühere DDR-Militärjuristen sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofes für zwei Todesurteile in Spionageprozessen mitverantwortlich und müssen deshalb für vier Jahre ins Gefängnis. Wie der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig mitteilte, wurde die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichtes Berlin vom Juli 1998 verworfen. Die beiden Männer waren wegen zweifachen Todschlags und Rechtsbeugung beziehungsweise Beihilfe verurteilt worden. Dem früheren Militärrichter und dem früheren Militärstaatsanwalt wurde vorgeworfen, in den Jahren 1979 und 1981 an Todesurteilen gegen zwei fluchtwillige Stasi-Offiziere mitgewirkt haben. Diese sollen damals geheime Unterlagen gesammelt haben, die sie nach ihrer geplanten Flucht dem westdeutschen Geheimdienst übergeben wollten. Beide Verurteilte wurden in Leipzig hingerichtet, Gert Trebjahr im Dezember 1979 und Werner Teske am 26. Juni 1981. Dies war den Angaben zufolge das letzte in der DDR vollstreckte Todesurteil.

 

Verfassungsschutz nimmt Öcalans Aufruf ernst

FRANKFURT/MAIN. Nach dem Waffenstillstandsaufruf des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalan hänge das weitere Verhalten der Kurden von den Reaktionen der Türkei ab. "Mit organisierten Gewaltaktionen ist derzeit nicht zu rechnen, allenfalls mit Einzelaktionen ohne PKK-Auftrag", sagte der Präsident des Verfassungsschutz, Peter Frisch. Eine Sprecherin des Bundesamtes betonte jedoch, daß der Verfassungsschutz sich von solch "tagespolitischen Ankündigungen" nicht leiten lasse, sondern den Gesamtkontext betrachte. Die PKK bleibe eine gefährliche, extremistische Organisation.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen